(ots) - Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat mahnende
Stimmen und Zweifel an der Rechtssicherheit seines Konzepts lange
ignoriert. Das rächt sich nun und die Pkw-Maut wird nach Bedenken der
EU erst mal auf Eis gelegt bzw. "auf unbestimmte Zeit" verschoben.
In der vorliegenden Form waren der Bundesverband
Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) und der Verband Deutsches
Reisemanagement (VDR) strikt gegen eine Einführung der Pkw-Maut.
Es war nicht ausreichend geklärt und definiert, dass Arbeitnehmern
und Unternehmen - wie versprochen - kein zusätzlicher Aufwand
entsteht und das die prognostizierten Mehreinnahmen ausschließlich in
eine verbesserte Verkehrs-Infrastruktur investiert werden. Konkrete
Anregungen hatte es ausreichend gegeben.
"Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen. Das Verschieben
der Maut zu diesem Zeitpunkt zeigt allerdings ganz deutlich, dass
auch zukünftig die Stimmen von Interessenvertretungen wie dem VDR und
dem BVF ernster genommen werden sollten", so Dirk Gerdom, Präsident
des VDR. Deshalb weisen die beiden Verbände bei dieser Gelegenheit
nochmal auf weitere Schwachstellen hin. "Die gilt es dringend zu
bedenken und entsprechende Vorschläge einzubauen, wenn eines Tages
die Pkw-Maut wieder aus der Schublade genommen wird", sagt
Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BVF.
Beispielsweise betrifft das das Thema "Geldwerter Vorteil", was
gerade den deutschen Mittelstand treffen würde. Denn §8
Einkommensteuergesetz sagt: Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist als
geldwerter Vorteil zu versteuern. Der wird nach Ansicht des BFH nicht
von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst und muss
daher noch zusätzlich als Arbeitslohn versteuert werden. Mit der
Ein-Prozent-Regel sind nämlich nur solche Kosten abgegolten, die
unmittelbar im Zusammenhang mit dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs
zwangsläufig anfallen. Vom Arbeitgeber übernommene Mautgebühren und
Vignettenkosten sind nach dem Zweck der einzelnen Fahrt gesondert zu
beurteilen. Das könnte nicht unbürokratisch nachgehalten und die
Anteile an pauschalen Gebühren berechnet werden. Auch bei diesem
Thema wurde vom deutschen Gesetzgeber nicht für eindeutige
Rechtssicherheit gesorgt.
Spannend wird die Frage, ob die in die Wege geleiteten
Steuererleichterungen bei der Kfz-Steuer auch verschoben werden
können. Das Kabinett hat das beschlossen. Die Regelungen zur
Steuerentlastung sollen ab 1. Januar 2016 gelten.
Ãœber den Verband Deutsches Reisemanagement e.V.
Der Verband deutsches Reisemanagment (VDR) vertritt die Interessen
deutscher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Rahmen- und
Wettbewerbsbedingungen für Geschäftsreisen und geschäftliche
Mobilität. Er setzt sich für effiziente, wirtschaftliche, sichere,
ungehinderte, weltweite Reisemöglichkeiten für Unternehmen ein. Mit
seinen rund 550 Mitgliedsunternehmen repräsentiert er ein
Gesamtvolumen im Geschäftsreisebereich von jährlich mehr als zehn
Milliarden Euro bzw. 25% des Gesamtmarktes.
Ãœber den Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.
Der Bundesverband Fuhrparkmanagement wurde im Oktober 2010 als
Initiative von Fuhrparkverantwortlichen gegründet. Er vertritt die
Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks zwischen 5 und über
20.000 Fahrzeugen betreiben. Mitglieder sind unter anderem
Unternehmen wie Axel Springer Services & Immobilien GmbH, Bankhaus B.
Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, KPMG AG, CANCOM IT, KAEFER
Isoliertechnik, FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V., SEG Sparkassen
Einkaufs-Gesellschaft mbH oder Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.
Vorstandsmitglieder des Verbandes sind Marc-Oliver Prinzing
(Vorsitzender), Bernd Kullmann (Fuhrparkleiter Ideal Versicherung),
Guido Krings (Fuhrparkleiter Unify) und Dieter Grün (Fuhrparkleiter
Stadtwerke Heidelberg Netze). Geschäftsführer des Verbandes ist Axel
Schäfer. Der Sitz des Verbandes und der Geschäftsstelle ist Mannheim.
Pressekontakt:
Axel Schäfer, Geschäftsführer
Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V.
Augustaanlage 57, 68165 Mannheim, Telefon 0621-76 21 63 53
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Claudia Giese
Referentin PR und Kommunikation
Verband Deutsches Reisemanagement e. V.
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