(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das
sogenannte Präventionsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Der
Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) begrüßt das Präventionsgesetz
und hält es für einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zum
notwendigen Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention.
"Der deutsche Sport wird durch das nun verabschiedete Gesetz als
professioneller, verlässlicher und anerkannter Partner für das
Gesundheitssystem bestätigt. Mit seinen 98 Mitgliedsorganisationen,
seinen über 90.000 Vereinen und seinen 8,6 Mio. ehrenamtlich und
freiwillig Engagierten wird der DOSB auch weiterhin einen wertvollen
Beitrag zur Verbesserung der Volksgesundheit leisten und ihn auf der
Basis dieses Gesetztes noch steigern", sagte DOSB-Vizepräsident
Walter Schneeloch. Schneeloch verwies dabei auf die Erwähnung
gesundheitsspezifischer Bewegungsangebote im Gesetzestext und auf
spezielle Maßnahmen wie SPORT PRO GESUNDHEIT und das REZEPT FÜR
BEWEGUNG, die im Begründungsteil des Gesetzes gewürdigt werden.
Mit der heute verabschiedeten Form des Gesetzes wird
sichergestellt, dass die Krankenkassen ihren Versicherten auch
zukünftig Boni für die Teilnahme an praxisbewährten
gesundheitsförderlichen Angeboten wie etwa das Ablegen des Deutschen
Sportabzeichens oder qualitätsgesicherte Bewegungsangebote in
vereinseigenen Fitnessstudios leisten können, selbst wenn es sich
dabei nicht um zertifizierungsfähige Leistungen nach § 20 Absatz 5
handelt.
Mittels einer deutlichen Stärkung der Prävention will das Gesetz
lebensstilbedingte Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck,
Adipositas oder Herz-Kreislauf-Schwächen eindämmen und Menschen zu
einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung animieren. Das
Gesetz soll Grundlage sein, damit Prävention und Gesundheitsförderung
in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame
Aufgabe aller Sozialversicherungsträger und aller relevanten Akteure
in den Ländern und Kommunen ausgestaltet wird. Das Gesetz ist dabei
jedoch nicht als eigenständiges Gesetz konzipiert, sondern ist
integraler Bestandteil des Sozialgesetzbuches SGB V und bezieht sich
vor allem auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Das neue Präventionsgesetz sieht vor, die Leistungen der
Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung ab 2016 mehr
als zu verdoppeln, von aktuell 3,09 Euro auf jährlich 7 Euro für
jeden Versicherten. Folglich könnten die Krankenkassen künftig
mindestens 490 Millionen Euro im Jahr für Prävention investieren.
Hinzu kommt der Beitrag der Pflegekassen in Höhe von 21 Millionen
Euro. Damit stehen künftig jährlich 511 Millionen Euro für
gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Auch sollen die Qualität von
Präventionsmaßnahmen sichergestellt, Leistungen weiterentwickelt und
das Zusammenwirken von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und
Arbeitsschutz verbessert werden. Gerade kleine und mittelständische
Betriebe sollen über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr
für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun.
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