PresseKat - Sicheres Grillen: Unterschiedliche Systeme im Einsatz / TÃœV Rheinland: Kohle-, Gas- oder Elektrogri

Sicheres Grillen: Unterschiedliche Systeme im Einsatz / TÜV Rheinland: Kohle-, Gas- oder Elektrogrill / Einmal-Grill und Grilltöpfe nur auf feuerfesten Untergründen einsetzen

ID: 1227560

(ots) - Die einen lieben es, mit offenem Feuer zu hantieren
und schwören auf den rauchigen Fleischgeschmack, den der
Holzkohlegrill verspricht. Andere erfreuen sich an der
Gasgrill-Alternative: Auf Knopfdruck einsatzfähig und präzise
steuerbar, führt er zum leckeren Grillergebnis. Die Vorteile eines
Elektrogrills überzeugen ebenfalls: handlich, leicht zu reinigen und
überall einsetzbar, wo eine Steckdose in Reichweite ist - zudem auch
drinnen und nicht nur draußen. "Egal welche der drei Varianten
favorisiert wird, beim Kauf ist es wichtig, auf das GS-Zeichen für
geprüfte Sicherheit zu achten, das auch von TÜV Rheinland vergeben
wird", so Berthold Tempel, Experte für Grillgeräte bei TÜV Rheinland.
Ein Gasgrill sollte zudem noch über das DVGW-Zeichen verfügen. Es
wird vom Deutschen Gas- und Wasserverband vergeben und steht für
geprüfte Gaskomponenten.

Bereits vor dem Kauf gilt: Das Grillmodell in aufgebautem Zustand
begutachten. Besonderes Augenmerk sollte bei Geräten für den
Außeneinsatz auf Standfestigkeit, Windblech und Rost liegen", so
Berthold Tempel. Mögliche Schwachpunkte sind leicht zu erkennen:
wackelige Beine, scharfe Kanten am Windblech, griffloser und nicht
höhenverstellbarer Rost.

Holzkohlegrill niemals mit flüssigen Brennstoffen anzünden

Beim Grillanzünden für den Holzkohlegrill niemals flüssige
Brennstoffe wie Spiritus oder Benzin verwenden. Sie riechen nicht nur
übel und verleihen dem Grillgut schnell eine unappetitliche
Geschmacksnote, bei ihrem Einsatz passieren zudem die meisten
Unfälle. Am besten funktionieren klassische Anzündhilfen wie Würfel
auf Petroleumbasis oder beispielsweise biologische Holzwolle. Der
Einsatz eines Grillkamins beschleunigt und erleichtert das Anfeuern.
Ist der Elektrozünder am Gasgrill kaputt, auf keinen Fall versuchen,




mit einem Feuerzeug das Gas zu entzünden. Im schlimmsten Fall wird
eine Stichflamme erzeugt, die binnen Sekunden schwerste Verbrennungen
verursachen kann. Außerdem ist die Gasflasche vor jedem Grillen zu
kontrollieren. Nach dem Grillen die Anschlüsse immer mit der
Schutzkappe versehen, damit das Ventil geschützt ist. Die Gasflasche
ist dunkel und kühl zu lagern. Beim Elektrogrill sollte vor dem
Anschalten die Aufmerksamkeit auf die Anschlussleitungen gelegt
werden. "Treten offensichtliche Defekte am Kabel auf, dann darf der
Grill aus Sicherheitsgründen nicht zum Einsatz kommen, bevor der
Schaden von einem Fachmann behoben wurde", betont TÃœV
Rheinland-Experte Berthold Tempel.

Bis zum 26. Juli lohnt sich für Grillfreunde der tägliche Besuch
unter www.tuv.com/grilltuevtler.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos erhalten
Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im Internet:
www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Spaß haben, Sport machen und Gutes tun: SUPER RTL unterstützt die Schul- und Spendenaktion FVW-Studie zu Hotel- und Clubmarken: TUI Hotelmarken schneiden bei Reisebüros am besten ab / Robinson ist Spitzenreiter
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.06.2015 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1227560
Anzahl Zeichen: 3230

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Freizeitindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sicheres Grillen: Unterschiedliche Systeme im Einsatz / TÜV Rheinland: Kohle-, Gas- oder Elektrogrill / Einmal-Grill und Grilltöpfe nur auf feuerfesten Untergründen einsetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÃœV Rheinland AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÃœV Rheinland AG