(ots) - Neuanpflanzungen für Reben geregelt
Die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am heutigen Freitag unter Beteiligung
des Bundeslandwirtschaftsministeriums Anpassungen am Entwurf der
Weingesetznovelle vorgenommen. Dazu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
zuständige Berichterstatterin Kordula Kovac:
"Nach der heutigen Verständigung sollen 2016 und 2017 jeweils bis
zu 0,3 Prozent der Weinanbaufläche in Deutschland für
Neuanpflanzungen von Reben genutzt werden können. Zudem soll es eine
Sonderregelung geben, die insbesondere kleinen Anbauregionen einen -
aus betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen
notwendigen - Mindestanteil an den Neupflanzungen bis zu fünf Hektar
sichern soll. Damit ist uns ein gerechter Interessenausgleich
zwischen kleinen und großen Anbaugebieten gelungen.
Darüber hinaus setzt sich die Arbeitsgruppe bei der Bundesanstalt
für Ernährung und Landwirtschaft für ein einstufiges
Verwaltungsverfahren zur Beantragung und Genehmigung von
Neuanpflanzungen ein. Dies entlastet sowohl Antragsteller als auch
Landesverwaltungen.
Damit haben wir eine gute Lösung gefunden. Der überarbeitete
Gesetzentwurf sollte noch vor der Sommerpause abschließend in
Bundestag und Bundesrat beschlossen werden."
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