(ots) - Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informieren über das
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Juni 2015, nachdem für
das Abspielen von Radiomusik in Zahnarztpraxen keine Gebühren an die
Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden müssen (Az.: I ZR 14/14).
Mit seiner Entscheidung folgt der BGH einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, der im Fall eines italienischen
Zahnarztes im gleichen Sinne entschieden hatte. Die Gesellschaft für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
(GEMA) hatte einen Zahnarzt auf nachträgliche Zahlung von Gebühren
verklagt, weil dieser in seinem Wartezimmer Radiomusik hatte laufen
lassen.
"Nach jahrelanger Unklarheit in dieser Sache besteht nun
Rechtssicherheit", so Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK. Bereits im
Jahr 2012 hatte die BZÄK aufgrund des EuGH-Urteils dafür plädiert,
keine GEMA-Gebühren von Zahnärzten zu verlangen. "Aus
zahnmedizinischer Sicht kann ein Radioprogramm im Wartezimmer und bei
der Behandlung die angespannte Situation für Patienten auflockern und
eine angenehme Atmosphäre schaffen", erklärte Engel. Dr. Wolfgang
Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Die höchstrichterliche
Entscheidung der Karlsruher Richter ist nur konsequent. Damit ist auf
nationaler Ebene endgültig klargestellt, dass eine Wiedergabe von
Hintergrundmusik in Praxen keine öffentliche Wiedergabe ist und nicht
vergütungspflichtig unter das Urheberrechtsgesetz fällt."
"Es ist sehr vernünftig, in der Praxis Musik zur Beruhigung
einzusetzen, um bei panikähnlichen Zuständen die Angst - zum Beispiel
vor dem Bohren - etwas zu nehmen. Wenn sich der Patient auf das
Radioprogramm konzentriert, kann er die Gedanken an Schmerzen
möglicherweise verdrängen. Solche Effekte sind mittlerweile auch
klinisch sehr gut belegt, unter anderem auch durch eine aktuelle
wissenschaftliche Studie der Universität Witten/Herdecke", sagte
Eßer.
Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse(at)bzaek.de
KZBV: Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de