Goldstone-Bericht zu Gaza-Krieg - DRK: Humanitäres Völkerrecht respektieren
(pressrelations) - Der Untersuchungsbericht zum Gaza-Konflikt 2009, der unter Leitung des Richters Richard Goldstone erstellt wurde, wird am 29. September dem UN-Menschenrechtsrat vorgestellt. In dem 574-seitigen Bericht wird auch auf mehrere Verstöße gegen die Genfer Abkommen von 1949 Bezug genommen, u.a. auch auf solche, auf die das Rote Kreuz schon während des Krieges hingewiesen hat.
Für das Deutsche Rote Kreuz sind vor allem drei völkerrechtlich relevante Themen besonders wichtig:
1. Rettungs- und Sanitätskräften muss Zugang zu allen Konfliktopfern gewährt werden, insbesondere auch schon während der laufenden Kampfhandlungen. Alle Teilnehmer eines bewaffneten Konflikts müssen Zivilpersonen, die nicht an den Feindseligkeiten teilnehmen, schützen. Um Menschen aus den Kampfzonen zu evakuieren, arbeiteten Rettungskräfte sowohl vom Palästinensischen Roten Halbmond als auch vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen. Das Deutsche Rote Kreuz fordert nachdrücklich, dass solche Helfer in allen Konflikten unverzüglichen Zugang zu den Opfern erhalten.
2. Zivilkrankenhäuser, die zur Pflege von Verwundeten und Kranken dienen, dürfen unter keinen Umständen das Ziel von Angriffen sein. Sie müssen von den Konfliktparteien jederzeit geschont und geschützt werden. Ärzte und anderes medizinisches Personal müssen ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können.
3. Kriegsgefangene haben das Recht, Briefe und Nachrichten an ihre Familien zu senden, so genannte Rotkreuz-Nachrichten. Der Goldstone-Bericht erwähnt das Beispiel des Israelischen Soldaten Gilad Shalit, der seit 2006 von den Hamas gefangen gehalten wird. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat die Hamas mehrmals aufgefordert, dem Roten Kreuz Zugang zu dem 23-Jährigen zu gewähren und Nachrichten zwischen ihm und seiner Familie zu vermitteln. Das Deutsche Rote Kreuz unterstützt diese Forderung.
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