(ots) - Mit zwei Produktänderungen signalisiert die
Kreditanstalt für Wiederaufbau, dass es ihr mit der Förderung
energieeffizienter Gebäude auch in Zukunft ernst ist: Bereits zum 1.
August 2015 wird das Programm "Energieeffizient Sanieren" (151/152)
mit einem erweiterten Geltungsbereich und der Erhöhung des
Förderhöchstbetrags noch attraktiver gemacht. Zum 1. April 2016
folgen sodann verschiedene Anpassungen im Programm "Energieeffizient
Bauen" (153). "Mit der Ãœberarbeitung ihrer Energieeffizienz-Programme
trägt die KfW den gestiegenen Anforderungen an die energetische
Qualität für Neubauten und Bestandsgebäude der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Rechnung", kommentiert Michiel
Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, und fügt hinzu:
"Immobilienkäufer und Bauherren, die eine Förderung durch die KfW
anstreben, sollten die Umstellung der Programme sowie die jeweiligen
Fristen unbedingt im Blick behalten."
Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen stellt
die wesentlichen Neuerungen bei den KfW-Fördermöglichkeiten vor.
Änderungen ab August 2015
Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (151/152) unterstützt
die staatliche KfW-Förderbank ab August dieses Jahres
energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag
bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde - bisher
galt hier der 1. Januar 1995 als Fördergrenze. Darüber hinaus wird
der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit für Sanierungen, die zum
KfW-Effizienzhaus-Standard führen, von bislang 75.000 Euro auf
100.000 Euro erhöht.
Neue Regeln fürs energieeffiziente Bauen ab April 2016
Wenn zum 1. Januar 2016 die höheren energetischen Anforderungen an
Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten,
wird der Förderstandard "KfW-Effizienzhaus 70" nahezu den
gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen. Aus diesem
Grund stellt die KfW die Förderung des KfW-Effizienzhauses 70 zum 31.
März 2016 ein und fördert ab 1. April 2016 stattdessen den neuen
Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven
Tilgungszuschuss. Zudem beträgt der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit
dann 100.000 Euro statt wie bisher 50.000 Euro. Für 20- und
30-jährige Kreditlaufzeiten wird überdies eine 20-jährige
Zinsbindungsvariante eingeführt - noch gilt für diese KfW-Darlehen
stets die zehnjährige Sollzinsbindung. "Mit dem Angebot einer
längeren Zinsbindung vermindert sich das Zinsänderungsrisiko für
Kreditnehmer erheblich. Damit werden KfW-Darlehen nochmals deutlich
attraktiver - insbesondere für Kunden, die nach hoher
Planungssicherheit streben", sagt Interhyp-Chef Goris.
Interhyp hat die Förderprogramme der KfW in einer Übersicht unter
bitly.com/1D8gLea zusammengefasst.
Ãœber die Interhyp Gruppe
Die Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die sich direkt an
den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an Einzelvermittler und
institutionelle Partner wendet, hat 2014 ein Baufinanzierungsvolumen
von 11,2 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren mehr als 400
Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe der größte
Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland. Das
Unternehmen beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist an derzeit
81 Standorten persönlich vor Ort für seine Kunden und Partner
präsent.
Pressekontakt:
Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 - 13
05, E-Mail: heidi.mueller(at)interhyp.de; www.interhyp.de