(ots) -
Straßenverkehrsregeln und Ausrüstungsvorschriften unterscheiden
sich in Europa zum Teil erheblich. Zur beginnenden Sommerreisesaison
hat der ADAC eine Übersicht über die gravierendsten - und bisweilen
kuriosen - Unterschiede erstellt. Im Allgemeinen gilt: Bei den
Verkehrsregeln müssen sich Urlauber nach dem jeweiligen Reiseland
richten, bei der Ausrüstung sind die Vorschriften in Deutschland
maßgeblich.
Italien: Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird,
muss neben einer hohen Geldbuße mit der Enteignung und
Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern er dessen Halter
ist. In den Sommermonaten (bis 14. Oktober) herrscht ein
Winterreifenverbot. Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur
100 km/h auf Autobahnen fahren.
Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert
und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Die
Grenze liegt bei 2,0 Promille.
Frankreich: Es gibt zwar eine Mitführpflicht für sogenannte
Alko-Tester (ein kleines Röhrchen zur Atemalkoholmessung) - aber wer
keinen vorzeigen kann, wird nicht bestraft. Ein unmittelbares
Fahrverbot droht demjenigen, der zu schnell unterwegs ist. Dann kann
gegebenenfalls nur noch ein Mitfahrer das Steuer übernehmen.
Auch an den Ampeln gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes
Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des
Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser "Rot" hat. Bei eigener grüner
Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt, Fußgänger haben
jedoch Vorrang.
Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden.
Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen nur mit einer
polizeilichen Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.
Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die
Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch
untereinander hätten austauschen können, muss eine "Blaulichtsteuer"
(Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.
Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere Überschreitungen des
Tempolimits, werden mit drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu
schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem zulässigen Limit
auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Auf Autobahnen
herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h (keine
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wie in Deutschland).
Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen.
Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des
Fahrzeugs, oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen.
Wichtig: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.
Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut (elektronische Vignette)
werden die Kfz-Kennzeichen registriert. Bei den Verkaufsstellen kommt
es hierbei jedoch häufig zu Zahlendrehern. Deshalb müssen Urlauber
die Belege genau kontrollieren, bevor sie unterschreiben.
Nachträgliche Reklamationen sind teuer, und bei falsch registrierten
Kennzeichen drohen hohe Nachforderungen sowie Bußgelder bis zu 140
Euro.
Zu Verkehrssünden wie in europäischen Urlaubsländern hat der ADAC
eine Infografik erstellt.
Zu diesem Pressetext bietet der ADAC unter www.presse.adac.de eine
Farbgrafik mit Sanktionen zu Verkehrssünden wie Nichtanlegen des
Gurtes, Handy am Steuer oder Geschwindigkeitsübertretungen an.
Pressekontakt:
Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
katja.legner(at)adac.de
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