(firmenpresse) - Schadenersatz für Anleger wegen fehlerhafter Aufklärung über vermeintliche Kapitalgarantie
Neckargemünd, den 23.06.2015 - Als Anlage mit hoher Rendite bei garantiertem Kapitalerhalt wurde die die von der in Lichtenstein ansässigen Versicherungsgesellschaft Quantum Leben AG angebotene fondsgebundene Versicherung mit dem Namen "Select Investment Bond" von verschiedenen Anlageberatern empfohlen. Besonders hervorgehoben wurde dabei in den uns bekannten Fällen, dass das investierte Kapital durch eine Versicherung garantiert würde.
Aufgeschreckt wurden die Anleger, als sie von der Versicherungsgesellschaft erfuhren, dass ein Teil des Kapitals, das von Quantum Leben in einen Argyle Principal Protected Private Client 10 % Net 5 Yr. High Yield Monthly Pay Notes SP - EUR/USD (im Folgenden "Argyle Fund") investiert wurde, verloren sei.
Unklare Produktinformationen
Wie wir bei unseren Recherchen verifizieren konnten, wurden die Gelder tatsächlich bei einem in Kanada ansässigen "credit advisor" nicht bestimmungsgemäß verwendet. Es spricht viel dafür, dass sie verloren sind.
Durch die Rekonstruktion, welchen Weg das von den Anlegern in die Versicherung einbezahlte Geld bis zu diesem "credit advisor" genommen hat, konnten wir feststellen, dass die schriftlichen Informationsunterlagen, die gemeinsam von Quantum Leben und der Andrew Peat Finanz Consultants GmbH herausgegeben wurden, in verschiedenen relevanten Punkten in unseren Augen widersprüchlich sind. Damit wären sie zur Anlegerinformation nicht geeignet. Von einer Richterin hörten wir dazu vor kurzem: "Das verstehe ich nicht, das versteht keiner!"
Worum geht es im Einzelnen:
- Die Produktinformation ist gespickt mit englischen Fachbegriffen, die in Deutschland so nicht verwendet werden.
- Worin die Versicherung investiert, ist nicht eindeutig zu erkennen.
- Die Darstellungen dazu, was eigentlich durch eine Versicherung abgesichert sein soll, sind widersprüchlich.
Haftung von Quantum Leben und der Anlageberater
Die Anlageberater haften zunächst für eine fehlerhafte Beratung. Viele Anleger berichten, ihnen sei die Versicherung so dargestellt worden, dass das Kapital durch die Versicherung abgesichert sei, lediglich der Ertrag könne schwanken. Diese Information war falsch, denn ein Versicherungsschutz für das investierte Kapital der Anleger bestand zu keiner Zeit. Die Berater sind aber auch deshalb zum Schadenersatz verpflichtet, weil sie offensichtlich die Produktinformationen nicht geprüft haben, denn sonst hätten sie die zahlreichen Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten erkennen können und müssen.
Die Quantum Leben AG haftet sowohl für die fehlerhaften Produktinformationen, als auch für die fehlerhafte Beratung, die sich die Versicherung zurechnen lassen muss.
Anlegern, die in die von Quantum Leben herausgegebene fondsgebundene Lebensversicherung "Select Investment Bond" investiert haben, helfen wir gerne bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Mehr Informationen zu Quantum Leben Select Investment Bond erhalten Sie hier: https://nittel.co/kanzlei/versicherungsrecht/quantum-leben-ag-anlegergelder-verschwunden.html
Ihr Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte
Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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