(ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der Vereinten
Nationen für die Unterstützung von Folteropfern (26. Juni) erklärt
das Deutsche Institut für Menschenrechte:
"Deutschland ist menschenrechtlich verpflichtet, dafür zu sorgen,
dass Beamte weder gegen das Folter- und Misshandlungsverbot noch
gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Die Informationen über
mutmaßliche Misshandlungen oder Folterungen von Flüchtlingen im
Gewahrsam der Bundespolizeiinspektion Hannover, aber auch jüngste
Berichte über andere Fälle unverhältnismäßiger Polizeigewalt in
Deutschland unterstreichen die Dringlichkeit von strukturellen
Änderungen bei den Polizeien.
Dazu gehört auch die Einrichtung institutionell, hierarchisch und
praktisch unabhängiger Untersuchungs- und Beschwerdestellen. Die
Einrichtung polizeiinterner Kontaktstellen, wie nun für die
Bundespolizei vorgesehen, reicht bei weitem nicht aus. Vielmehr folgt
aus dem Menschenrecht auf wirksame Beschwerde aus Artikel 13 der
Europäischen Menschenrechtskonvention, dass Vorwürfe von
Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei unabhängig, angemessen,
unverzüglich und öffentlich überprüfbar untersucht und Betroffene im
Verfahren beteiligt werden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bekräftigt daher seine
Empfehlung, die internen Ermittlungen aus den Polizeibehörden
auszugliedern und als eigenständige Einheiten zur strafrechtlichen
Ermittlung von Polizeidelikten unter Sachleitung der
Staatsanwaltschaft zu etablieren. Des Weiteren sollten unabhängige,
zugängliche Beschwerde- oder Ombudsstellen geschaffen werden, an die
sich Betroffene und Polizisten mit Hinweisen auf mutmaßliche
Menschenrechtsverletzungen durch Polizeiangehörige wenden können. Die
Beschwerde- und Ombudsstellen sollten Betroffene beraten, ihre
Hinweise prüfen, festgestellte Missstände beanstanden, Empfehlungen
zur ihrer Abhilfe gegenüber Polizeidienststellen und politisch
Verantwortlichen aussprechen und strafrechtlich relevante
Erkenntnisse mit Einverständnis der Betroffenen an die
Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Die Bundesregierung sollte nach den Vorfällen bei der
Bundespolizei mit gutem Beispiel vorangehen und eine unabhängige
Beschwerde- und Ombudsstelle für die Bundespolizei etablieren."
Weitere Informationen:
Eric Töpfer (2015): Unabhängige Polizei-Beschwerdestellen -
Eckpunkte für ihre Ausgestaltung. (Policy Paper Nr. 27)
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