(ots) - Die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen
2014 in Deutschland um 2,9 % und in Frankreich um 1,4 % gegenüber dem
Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen
Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg der Verbraucherpreise -
gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex - im Jahr 2014
gegenüber 2013 in Deutschland mit + 0,8 % höher als in Frankreich (+
0,6 %).
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen
zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Das
Tarifplus lag 2014 in Deutschland zwischen 1,5 % im Gastgewerbe und
3,3 % im Bereich Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft. In
Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2014 zwischen 0,7 % in der
Energieversorgung und jeweils 1,7 % im Bereich Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe.
Aus Sicht des Arbeitgebers stellen die Verdienste der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kosten dar. Sie machen zusammen
mit den Lohnnebenkosten (insbesondere Aufwendungen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung) die Arbeitskosten aus. In der deutschen
Privatwirtschaft waren die Arbeitskosten für eine geleistete
Arbeitsstunde im Jahr 2014 mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich
niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro. Vor allem die
Lohnnebenkosten sind in Frankreich wesentlich höher als in
Deutschland: Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in der
Privatwirtschaft in Deutschland auf 100 Euro Bruttoverdienst
zusätzlich 28 Euro, in Frankreich zusätzlich 47 Euro Lohnnebenkosten.
In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten
gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend
der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2014
betrug der Mindestlohn 9,53 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für
Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten
Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der
Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im
Jahr 2014 nur in einzelnen Branchen verbindliche Mindestlöhne. Sie
lagen am 1. Januar 2014 zwischen 6,50 Euro im Friseurhandwerk (neue
Länder und Berlin) und 13,95 Euro bei Fachwerkern, Maschinisten und
Kraftfahrern im Baugewerbe (früheres Bundesgebiet).
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender
gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Er gilt mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich für alle
Branchen und Regionen. In einer Ãœbergangszeit bis zum 31. Dezember
2016 sind für laufende branchenspezifische Mindestlöhne auch
Bruttostundenverdienste unter 8,50 Euro erlaubt.
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale
französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich
Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen
Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der
Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen
der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die
französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung
der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei
Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie
Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland
vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen
Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient vor allem der
Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen
Vergleich herangezogen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte geben:
Sabine Touil,
Telefon: (0611) 75-4327,
www.destatis.de/kontakt
INSEE (Institut national de la statistique et des études économiques)
E-Mail: bureau-de-presse(at)insee.fr
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
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E-Mail: presse(at)destatis.de