(firmenpresse) - 23.06.2015 - Wegen eines besonders deutlichen Falls fehlerhafter Anlageberatung verurteilte das Landgericht Dessau-Roßlau am 16. Juni 2015 (nicht rechtskräftig) die Sparkasse Dessau ohne Beweisaufnahme zu Schadenersatz in Höhe von rund 23.000 Euro. Die Sparkasse hatte einer Kundin im März 2007 zur Zeichnung einer Beteiligung an der Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG des Emissionshauses MPC geraten.
Wie das Landgericht in seinem Urteil feststellt, hat die Sparkasse Dessau die Anlegerin weder durch rechtzeitige Übergabe des Fondsprospekts, noch durch eine mündliche Beratung hinreichend aufgeklärt. Rechtsanwalt Michael Minderjahn, der die geschädigte Sparkassenkundin erfolgreich im Prozess vertreten hat: "Die Sparkasse hat meine Mandantin weder über die wesentlichen Eckdaten zur Funktionsweise des Fonds informiert, noch über die damit verbundenen Risiken. Auch auf das eigene Interesse von den mit rund 25% sehr üppig ausgefallenen Vertriebskosten zu profitieren, hat die Sparkasse nicht aufgeklärt." informiert. Dabei wäre gerade beim Zweite Reefer Flottenfonds aufgrund der besonderen Marktbedingungen bei Kühlschiffen, dem extrem hohen Anteil an Vertriebskosten und den erheblichen Marktrisiken eine besonders intensive Beratung erforderlich gewesen. Es bleibt angesichts der deutlichen Urteilsbegründung abzuwarten, ob die Sparkasse in die Berufung gehen wird.
Das Urteil zeigt, dass es sich für Kunden der Sparkasse Dessau lohnen kann, Anlageberatungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds daraufhin prüfen zu lassen, ob Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen.
Mehr Informationen zur MPC Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-reefer-flottenfonds-2-schadenersatz-fuer-schiffsfonds-anleger.html
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