(ots) - Polizeigewerkschaft fordert härtere Strafen bei
Gewalttaten gegen Staatsdiener
DPolG-Vorsitzender Wendt will Gesetz ausweiten - "Nicht nur
Polizisten gefährdet, auch Lehrer oder Mitarbeiter in Jobcentern"
Osnabrück. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die
auf der Innenministerkonferenz (IMK) angestoßene Idee, Gewaltdelikte
gegen Polizisten künftig härter zu bestrafen, warnt aber vor
Schnellschüssen. DPolG-Vorsitzender Rainer Wendt sagte in einem
Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag): "Richtung und
Absicht stimmen, die Strafen müssen in der Tat verschärft werden.
Allerdings muss auch geprüft werden, ob ein solches Gesetz
verfassungsgemäß ist." Daran gebe es durchaus Zweifel, zum Beispiel,
wenn ein neues Bundesgesetz einzelne Berufsgruppen wie etwa
Polizeibeamte explizit hervorhebe, warnte Wendt. Um dem zuvorzukommen
und zugleich sämtliche Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst besser
vor Übergriffen zu schützen, sollte das Gesetz allgemeiner formuliert
werden, schlug Wendt vor. "Nicht nur Polizisten sind gefährdet,
sondern auch Lehrer oder Mitarbeiter in Jobcentern", betonte er.
Sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte müssten einbezogen werden,
forderte er: "Kurz gesagt: alle, die im staatlichen Auftrag handeln."
Jetzt sei es am Justizministerium, diese Möglichkeiten auszuloten,
sagte der DPolG-Chef. Mit Blick auf die bei der IMK wieder
aufgeflammte Debatte um die Vorratsdatenspeicherung warnte Wendt
davor, den endlich gefundenen Kompromiss der Bundesregierung zu
gefährden. Es treffe zwar zu, dass in dem Entwurf Delikte wie
Einbruch fehlten, sagte Wendt. "Doch daran darf das Gesetz jetzt
nicht scheitern", sagte er. In den kommenden Jahren werde man in
einem Evaluierungsprozess darlegen müssen, wo das Gesetz nicht
ausreiche, so der Gewerkschaftsvorsitzende. "Dann kann man
nachbessern", sagte er. Nach langer Diskussion hatte Justizminister
Heiko Maas (SPD) einen Kompromissvorschlag zur
Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Entwurf hat bereits das
Kabinett passiert, muss aber noch vom Parlament gebilligt werden.
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