(ots) - Mit der Sommerzeit beginnt für viele auch die
Urlaubszeit. Doch nicht jedem fällt die erholsame Auszeit leicht. Vor
allem Menschen, die kranke oder ältere Familienangehörige selbst
pflegen, tun sich oftmals schwer, abzuschalten und zu verreisen. Doch
das muss nicht sein. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste (bpa) weist darauf hin, dass ein schlechtes Gewissen fehl am
Platz und Erholung wichtig ist, um Kraft zu tanken. Zudem kann die
Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, so dass
man sicher sein kann, dass der Familienangehörige bei der Abwesenheit
des Pflegenden gut betreut wird. Zur Entlastung der pflegenden
Angehörigen unterstützt die Pflegeversicherung sowohl die
Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege.
"Bis zu vier Wochen im Jahr kann der Pflegebedürftige bei Urlaub,
Krankheit oder Verhinderung der Pflegenden Kurzzeitpflege in Anspruch
nehmen oder von einer Pflegevertretung durch einen externen
Pflegedienst unterstützt werden", erläutert Sabine Kösling, Inhaberin
der Vital Pflegeteam GmbH und Vorstandsmitglied beim bpa
Sachsen-Anhalt. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bieten den
Angehörigen die Möglichkeit, die Pflegeperson zu Hause, in der
Tagespflege oder in einem Pflegeheim zu betreuen. "Oft helfen bereits
wenige Tage fernab des Alltags, um neue Kräfte zu mobilisieren und
Aufgaben zu bewältigen. Tägliche Pflege des Angehörigen ist
anstrengend, Erholung ist oft dringend notwendig. Um die pflegenden
Angehörigen zu stärken, bietet die Pflegeversicherung diese
Entlastung des pflegenden Angehörigen", so Sabine Kösling.
Oft stellt die Pflege von kranken oder älteren Menschen eine
körperliche und seelische Dauerbelastung der Pflegenden dar und muss
nicht selten mit Berufstätigkeit und Familie vereinbart werden.
Sabine Kösling: "Eine wohlverdiente Auszeit ist dabei jedem gegönnt."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
300 in Sachsen-Anhalt, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Annette Schmidt und Daniel Heyer, Landesbeauftragte
des bpa, Tel.: 0391-24358630, www.bpa.de