VCD: Wissen und gegenseitige Rücksicht erhöhen Verkehrssicherheit
(pressrelations) - >Berlin, 30.09.09: Während sich für die Sommerradler die Fahrradsaison langsam ihrem Ende zuneigt, lassen sich routinierte Alltagsradler auch von ungemütlicheren Witterungsbedingungen nicht aufhalten. Auch tendenziell nimmt der Anteil der Radler am Verkehrsaufkommen zu und liegt derzeit bundesweit bei zehn Prozent. Für Autofahrer bedeutet das, dass sie auch im Herbst und Winter mit Radfahrern rechnen müssen. Um ein gefahrloses Miteinander zu gewährleisten, rät der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) zu gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Radfahrer Fahrzeugführer und müssen auf der Fahrbahn fahren, wenn keine benutzungspflichtigen Radwege vorhanden sind. Benutzungspflichtig ist ein Radweg nur, wenn er durch das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad gekennzeichnet ist. Gibt es kein solches Zeichen, kann der Radler frei wählen, ob er den Radweg oder die Fahrbahn nutzt. Trotzdem kommt es immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen, wenn Autofahrer, die diese Regelung nicht kennen, in einem Akt der Selbstjustiz versuchen, den scheinbar renitenten Radler auf den Radweg zu drängen. Um sich besser auf Radfahrer einstellen zu können, sollten daher auch Autofahrer über die jeweils aktuellen Radfahr-Regelungen der StVO Bescheid wissen.
Ebenso sollten Radler grundlegende Regeln des Straßenverkehrs beherrschen und befolgen. Dazu gehört etwa das Rechtsfahrgebot, das auch für Radwege und Radspuren gilt. Radwege auf der linken Fahrbahnseite dürfen nur dann befahren werden, wenn sie mit »Radverkehr frei« gekennzeichnet sind. Zum Fahrbahnrand sollten Radler nach Möglichkeit etwa einen Meter Abstand halten - auch um vor unachtsam geöffneten Autotüren sicher zu sein. Autofahrer müssen beim Überholen entsprechend Sicherheitsabstand nach rechts einhalten, um den Fahrradfahrer nicht zu bedrängen. Zudem sollten sie beim Parken am Fahrbahnrand vor dem Aussteigen erst in den Rückspiegel schauen, um keine Radler zu gefährden.
Einbahnstraßen werden immer häufiger in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr freigegeben. Autofahrer müssen daher stets mit entgegenkommenden Radlern rechnen. Radfahrer sollten bedenken, dass sie in Einbahnstraßen schnell übersehen werden können.
Bürgersteige sind normalerweise allein den Fußgängern vorbehalten. Mit dem Rad dürfen hier nur Kinder unter 10 Jahren unterwegs sein. Ist der Weg jedoch mit dem Hinweis »Fahrrad frei« versehen, kann dort mit Schrittgeschwindigkeit geradelt werden. Auch auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen, die durch das zweigeteilte Schild mit weißem Rad und weißem Fußgänger gekennzeichnet sind, sollten Radler rücksichts-voll fahren. Zugeparkte Radwege sind nicht nur ärgerlich sondern - vor allem an unübersichtlichen Stellen - auch gefährlich. Auch wer nur *eben kurz mal was abgeben" möchte, sollte sein Auto ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abstellen - oder selbst aufs Rad umsteigen. Das spart gerade auf kurzen Strecken nicht nur Zeit, Geld und Schadstoffe, sondern schärft durch den Perspektivenwechsel auch das Bewusstsein für Verkehrsteilnehmer ohne Windschutzscheibe.
Generell sollte der stärkere Verkehrsteilnehmer Rücksicht auf den schwächeren nehmen und nicht in jeder Situation auf seinem Recht bestehen. Wer verantwortungsbewusst im Straßenverkehr unterwegs ist, erhöht durch sein Vorbild nicht nur die eigene Sicherheit.
Weitere Mobilitätstipps für Auto-, Bahn- oder Radfahrer sind unter www.vcd.org/oekologisch_mobil.html abrufbar.
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