PresseKat - Engpässe beim Bargeld sind möglich / Griechenlandkrise: ADAC rät Touristen zu Vorsichtsmaßnahmen

Engpässe beim Bargeld sind möglich / Griechenlandkrise: ADAC rät Touristen zu Vorsichtsmaßnahmen

ID: 1231376

(ots) - Griechenlandurlaubern rät der ADAC dazu, sich für
die Reise jetzt mit ausreichend Bargeld einzudecken. In der jetzigen
Finanzsituation ist es möglich, dass Kreditkarten nicht akzeptiert
werden oder am Bankautomaten nicht ausreichend Bargeld abgehoben
werden kann. Wie sich die Situation in den nächsten Tagen weiter
entwickeln wird, ist nicht absehbar. Die Banken bleiben bis zum 6.
Juli geschlossen.

Sofern Urlauber viel Bargeld auf die Reise mitnehmen, sollten sie
sich besonders vor Taschendieben in öffentlichen Verkehrsmitteln und
an belebten Plätzen schützen. Das heißt das Geld gut im Gepäck
verteilen, im Hotelsafe deponieren und nur das mitnehmen, was
unbedingt benötigt wird.

Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zur Griechenlandreise:

Ändert sich etwas an den Einreise- und Zollbestimmungen?

Nein. Auch im Falle einer Insolvenz bleibt Griechenland Mitglied
der EU. Die Einreisebestimmungen sowie die EU-Freigrenzen für den
persönlichen Warenverkehr gelten auch weiterhin.

In welcher Währung müsste ich bezahlen?

Eine mögliche Staatspleite bedeutet nicht automatisch ein
Ausscheiden aus dem Euro. Dies wäre erst in einem zweiten Schritt
wahrscheinlich. Auch nach einer Insolvenz ist daher davon auszugehen,
dass der Euro - zumindest für eine Übergangszeit - weiterhin
offizielles Zahlungsmittel bleibt. Die Wiedereinführung der Drachme
erfordert einen längeren Vorlauf. Möglicherweise gäbe es auch eine
Phase, in der eine Parallelwährung gelten würde.

Kann ich weiterhin mit EC-Karte oder Kreditkarte an Geldautomaten
Bargeld abheben?

Die von der Regierung für griechische Bürger eingeführten
Kapitalverkehrskontrollen betreffen keine Ausländer. Mit in
Deutschland ausgestellten Kredit- und EC-Karten kann man prinzipiell




auch weiterhin Euro in ausreichender Höhe an den Geldautomaten
abheben. Ob dies aber in der Praxis möglich ist, ist unsicher. Daher
rät das Auswärtige Amt Urlaubern, neben Kredit- und EC-Karte auch
genügend Bargeldreserven mitzunehmen. Darüber hinaus können
Travellerschecks nützlich sein.

Kann ich Rechnungen bargeldlos mit Kreditkarte bezahlen?

Zahlungen mit Kreditkarte sind prinzipiell auch bei einer
Insolvenz Griechenlands möglich. Es könnte aber sein, dass viele
Geschäfte, Hotels und sonstige Dienstleister auf Bargeldzahlung
bestehen. Deshalb sollte man über entsprechende Reserven verfügen.

Hat eine Staatspleite Auswirkungen auf eine über einen
Veranstalter gebuchte Reise? Kann ich mich darauf verlassen, dass ich
meine Leistungen auch erhalte?

Veranstalter-Reisen sind meist in Deutschland gebucht. Für die
Erbringung der vereinbarten Leistungen ist hier der Veranstalter
verantwortlich. Falls es hier zu Schwierigkeiten kommen sollte, steht
er in der Pflicht und müsste Abhilfe schaffen.

Ist der Grexit ein Grund, eine Reise kostenfrei zu stornieren?

Der Grexit als solcher ist kein Grund, eine gebuchte Reise
kostenfrei zu stornieren. Der Veranstalter befindet sich in
Deutschland und auch die Bezahlung wird über Deutschland abgewickelt.
Eine andere Bewertung könnte nur dann eintreten, wenn erhebliche
Beeinträchtigungen zu erwarten sind, z. B. Unruhen, gravierender
Streiks, Lieferengpässe oder eine Unterversorgung der Hotels. Dies
kann aber nur kurzfristig bewertet werden. Urlauber sollten daher die
Entwicklung abwarten und gegebenenfalls ihren Veranstalter
kontaktieren.

Gibt es Auswirkungen auf die Benzinversorgung?

Da Rohöl nahezu vollständig nach Griechenland importiert werden
muss, dürfte das Benzin bei einer Staatspleite schon bald knapp
werden. Mit erheblichen Engpässen an den Zapfsäulen ist daher zu
rechnen. Ist mit Einschränkungen im Luft- und Fährverkehr zu rechnen?
Sollte das Land zahlungsunfähig werden, könnte die Regierung
vermutlich keine Gehälter mehr zahlen. In diesem Falle sind
Arbeitsniederlegungen sehr wahrscheinlich, die zu Störungen im
Reiseverkehr führen dürften. Ob und in welchem Ausmaß dies zutrifft,
ist aber nicht absehbar. Sollten Flüge oder Fähren streikbedingt
ausfallen, haben Kunden Anspruch auf Rückerstattung ihrer gezahlten
Vorleistungen. Einzelheiten dazu sind auf der Homepage des Clubs
unter Ratgeber Reisen nachzulesen. Sollte die Flug- oder
Fährgesellschaft zahlungsunfähig sein, liegt das Insolvenzrisiko beim
Kunden.

Könnten Sehenswürdigkeiten geschlossen sein?

Hier gilt ähnliches wie für den Luft- und Fährverkehr. Sollte das
Land zahlungsunfähig werden, könnte die Regierung vermutlich keine
Gehälter mehr zahlen. Archäologische Stätten sowie staatliche Museen
und Hotels könnten daher bis aus Weiteres schließen.

Gibt es Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung?

Viele niedergelassene Ärzte behandeln Patienten bereits jetzt nur
noch gegen Barzahlung. Dieser Effekt dürfte sich bei einer
Staatspleite verstärken. Reisende sollten daher unbedingt eine
Auslandskrankenversicherung abschließen, um sich so zum
Privatpatienten zu machen. Auch wenn ein Arzt auf Bargeldzahlung
besteht, bekommt man so in der Regel das Geld über die Versicherung
zurück.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: 089 7676-2956
eMail: katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de


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Datum: 29.06.2015 - 11:30 Uhr
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