(ots) - Schmuck und Kamera für den Urlaub, Smartphone und
Laptop für die Geschäftsreise: Für viele Reisende gehören Wertsachen
mit zum Gepäck. Und das weckt das Interesse von Dieben. Entsprechend
sollten wertvolle Gegenstände selbst bei kurzen Aufenthalten immer
sicher deponiert werden. "Der Hoteltresor ist die beste Wahl, denn
häufig sind die von der Versicherung abgedeckten Wertgrenzen beim
Hoteltresor deutlich höher als bei einem Zimmersafe", sagt Olaf
Seiche, TÜV Rheinland-Experte für die Tourismusbranche.
Keine Entschädigung für geklaute Daten
Grundsätzlich empfiehlt Olaf Seiche jedoch, clever zu packen und
alle nicht unbedingt notwendigen Wertsachen zu Hause zu lassen. Denn
nach einem Diebstahl kommt die Versicherung nur für den Zeitwert und
nicht für den Wiederbeschaffungswert auf. Eine zwei Jahre alte Kamera
ist dann beispielsweise nur noch einen Bruchteil des
Anschaffungspreises wert. Noch schwieriger ist die Situation, wenn
der dienstlich genutzte Laptop mit sensiblen und wichtigen Daten
gestohlen wird. "Daten sind abstrakte Güter und dafür gibt es keine
Entschädigung durch eine Versicherung", erklärt der TÜV
Rheinland-Experte. Um wenigstens den Zeitwert der entwendeten Güter
zu erhalten, muss der Verlust umgehend an der Hotelrezeption gemeldet
werden. In allen Fällen ist bei der örtlichen Polizei Anzeige zu
erstatten. Die Anzeige dient dann als Nachweis für die Versicherung
und den Reiseveranstalter.
Zusätzliche Reisegepäckversicherung nicht immer sinnvoll
Olaf Seiche empfiehlt eine zusätzliche Reisegepäckversicherung nur
in Ausnahmefällen. Denn: Die Versicherung greift lediglich unter
bestimmten Voraussetzungen. Ein unverschlossener
Gepäckaufbewahrungsraum, wie er in vielen Urlaubshotels zur
Normalität gehört, ist beispielsweise ausgeschlossen. Beim Verlust
von Gepäckstücken auf Flugreisen haftet ohnehin die Fluggesellschaft.
Eine Reisegepäckversicherung, wie sie manche Versicherungen auch als
Baustein der Hausratversicherung anbieten, ist somit kein
Allheilmittel.
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