(PresseBox) - Das Vorgangstagebuch der Klupea GmbH erleichtert die Sicherung von Daten jeglicher Art. Dabei ist das Thema Sicherheit eine der zentralen Fragen, die auch hinter dem Vorgangstagebuch steckt. Jeder verspürt das Bedürfnis nach Sicherheit. Gerade in unserer globalisierten Welt wird dieses Bedürfnis immer wichtiger. Was passiert mit meinen Daten, wenn ich Sie im Internet eingegeben habe? Kann jeder darauf zugreifen? Wie können Risiken vermindert werden?
Das Vorgangstagebuch wird mit den gängigen Sicherheitsstandards gesichert. In den persönlichen Bereich gelangt man zunächst nur mit einem individuellen Passwort. Zudem sind Backups nur für den Nutzer des eigenen Tagebuchs zugänglich. Durch die Verschlüsselung wird der Datenschutz gewährt. Gespeichert werden die Daten im Internet. Sollte der Laptop kaputt gehen oder gestohlen werden, können die Aufzeichnungen, angefangen bei Kundendaten bis hin zu Abrechnungen einzelner Posten nicht verschwinden oder in die Hände von Dritten geraten, die darauf keinen Zugriff haben sollen.
Darüber hinaus können alle Sprachnachrichten bis zu 10 Jahre nach Aufzeichnung abgerufen werden. Das entspricht der vorgeschriebenen Rechnungsaufbewahrungsfrist. Davon profitieren auch Polizei, Versicherung und Behörden. Sie können die gespeicherten O-Töne mit Datum und Notizen bspw. vor Gericht nutzen. Eine Kopie wird automatisch als E-Mail verschickt und kann so in der Firma abgerufen werden. Wird die Backup-Funktion aktiviert, können die O-Töne gespeichert werden und auf einem Datenträger nach Hause kommen. Allerdings wird so die Beweisbarkeit nicht mehr länger gewährleistet. Jeder verspürt das Bedürfnis nach Sicherheit. Gerade in unserer globalisierten Welt wird dieses Bedürfnis immer wichtiger. Was passiert mit meinen Daten, wenn ich Sie im Internet eingegeben habe? Kann jeder darauf zugreifen?
Das Vorgangstagebuch entspricht den gängigen Sicherheitsstandards und ist mit einem Passwort gesichert. Zudem sind Backups nur für den Nutzer zugänglich. Alle Sprachnachrichten können bis zu 10 Jahre nach Aufzeichnung abgerufen werden. Die Tondokumente können nicht mehr verändert werden. 10 Jahre entsprechen dabei der vorgeschriebenen Rechnungsaufbewahrungsfrist. Davon profitieren auch Polizei, Versicherung und Behörden. Sie können die gespeicherten O-Töne mit Datum und Notizen bspw. vor Gericht nutzen. So können keine Informationen verschleiert oder verfälscht werden.