(firmenpresse) - Reisenden wird von den Fluggastrechts-Spezialisten weltweit geraten, zu ĂŒberprĂŒfen, ob ihre Fluggesellschaft ihnen doch noch etwas Geld schuldet. EU-Recht definiert die EntschĂ€digung, die einem Fluggast bei FlugverspĂ€tungen zusteht ganz genau, doch viele Passagiere fordern ihre Rechte nicht ein.
Bei FlugverspĂ€tungen von ĂŒber drei Stunden, haben FluggĂ€ste das Recht auf bis zu 600 Euro EntschĂ€digung pro Person. Dies gilt allerdings nicht bei VerspĂ€tungen, die durch auĂergewöhnliche UmstĂ€nde verursacht werden und auĂerhalb des Machtbereiches der Fluggesellschaft liegen.
Die EU Fluggastrecht-Verordnung findet Anwendung auf allen FlĂŒgen mit Abflug oder Ankunft in die EU und auf FlĂŒgen die von europĂ€ischen Fluggesellschaften durchgefĂŒhrt werden.
Nur zwei Prozent aller Passagiere, die in den letzten zehn Jahren von FlugverspĂ€tungen oder Annullierungen betroffen waren, verlangten Kompensation. Einem Bericht dem Service fĂŒr Fluggastrechte claimflights.de zufolge, haben Passagiere AnsprĂŒche im Wert von ca. 4 Milliarden Euro nicht geltend gemacht. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass das Geld unwiederbringlich verloren ist.
Ein Beispiel: eine Klage gegen Jet2.com. Die Klage, die auf einem Flug im Jahr 2011 basierte wurde vom Fluggast Mr. Ronald Huzar erhoben. Obwohl die Fluggesellschaft argumentierte, dass der technische Defekt unvorhersehbar war, entschied das Gericht nach dreijÀhriger Rechtstreit zu Gunsten des KlÀgers.
Die Fluggesellschaft Monarch" erklĂ€rte, dass eine FlugverspĂ€tung von 24 Stunden auf einen Riss in der Windschutzscheibe zurĂŒckzufĂŒhren war. Diese Behauptung konnte die Airline vor Gericht nicht nachweisen. Folglich wurde dem KlĂ€ger eine EntschĂ€digung in Höhe von 3.200 Britische Pfund zugesprochen.
Einem Bericht der Londoner "Observer" zufolge, haben sich Berufungsverfahren in Sachen FlugverspÀtungsklagen im letzten Jahr vervierfacht. Der Zivilluftfahrtbehörde sind 23,440 Forderungen zugegangen, wovon ca. 40 Prozent zu Gunsten von Passagieren entschieden wurden. Die Behörde zÀhlte nur ein Jahr zuvor lediglich ca. 6000 eingegangene Forderungen.
Um ihre AnsprĂŒche geltend zu machen, können Passagiere bei entsprechendem Service fĂŒr Fluggastrechte (hier wird bei Erfolg i.d.R. eine GebĂŒhr von ca. ein Viertel der Streitsumme fĂ€llig), ihre Forderungen einreichen. Ein solcher Service fĂŒr Fluggastrechte, von dem auch die Recherche betrieben wird, ist ClaimFlights. ClaimFlights berechnet lediglich 22,5% netto der Streitsumme und ist somit gĂŒnstiger als weitere Services fĂŒr Fluggastrechte (ein Preisvergleich ĂŒber die ĂŒblichen Anbieter findet sich unter: https://www.claimflights.de/preisĂŒbersicht-deutschland).
Lisa Bartel von ClaimFlights GmbH erklÀrte weiter, "Wir haben eine kontinuierliche und bewusste Missachtung der Rechte von FluggÀsten festgestellt, die eine Auszahlung von mehreren Hundert Euro an Passagiere weltweit zufolge haben könnte".
Claim Flights, die Gesellschaft, die Passagieren zu Ihrem Recht bei verspĂ€teten FlĂŒgen verhilft.
Claim Flights GmbH
Lisa Bartel
GalileistraĂe 82
53177 Bonn
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