(ots) - Schadensersatzansprüche nach Abschluss von
M&A-Transaktionen werden immer häufiger. Virtuelle Datenräume
dokumentieren die Aktionen während der Due-Diligence-Phase und
helfen, die Inhalte auch nach der Transaktion nachzuvollziehen. Laut
einer Studie der Anwaltssozietät Baker & McKenzie und dem
Beratungsunternehmen Alvarez & Marsal, an der 80 ausgewählte,
besonders transaktionsaktive Unternehmen teilgenommen haben, sind 67%
der Befragten der Meinung, dass die Entschlossenheit der Unternehmen,
Post-Closing-Ansprüche geltend zu machen, steigt. Des Weiteren
glauben 76%, dass die Anzahl der Schieds- oder Gerichtsverfahren bei
Post-M&A-Streitigkeiten zunehmen wird. Zu den Top Streitquellen
zählen momentan vor allem der Kaufpreis und vertragliche
Gewährleistungen.
Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis ist der Streit zwischen HP
und Autonomy. Die Gründe: HP wirft der ehemaligen Autonomy-Führung
vor, den finanziellen Zustand des Unternehmens vor der Ãœbernahme
falsch dargestellt zu haben. Hier möchte man 4,7 Milliarden Euro
zurück haben. Die Klage wird zurzeit von der US-Justiz untersucht.
Eine revisionssichere Dokumentation der Due-Diligence-Prüfung wird
somit umso wichtiger. Virtuelle Datenräume, das typische
software-seitige Instrumentarium bei M&A-Deals, eignen sich nicht nur
für den sicheren und strukturierten Austausch transaktionsrelevanter
Unterlagen, sondern können bei Rechtstreitigkeiten zur Aufklärung
beitragen.
Der virtuelle Datenraum Drooms beispielsweise, zeichnet den
gesamten Due-Diligence-Vorgang im Datenraum auf und dokumentiert, wer
sich wann und wie lange einzelne Dokumente angeschaut hat. Zudem ist
zu erkennen, zu welchem Zeitpunkt die Dokumente eingestellt bzw.
aktualisiert worden sind. So kann genau nachvollzogen werden, ob der
Käufer Zugriff auf bestimmte Unterlagen während der Due Diligence
hatte oder nicht.
Nach dem Closing wird der Datenraum eingefroren und auf CD
gebrannt. Diese CD erhalten Käufer und Verkäufer einschließlich einem
Zertifikat, das den rechtmäßigen Stand der Due Diligence bei
Abschluss des Deals bescheinigt.
"Für uns ist die komplette Aufzeichnung der im Rahmen eines
M&A-Deals zwischen Verkäufer und Käufer ausgetauschten Informationen
ein ganz wichtiger Bestandteil unserer alltäglichen Arbeit", sagt Dr.
Ralph Kogge, Partner im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A bei
Freshfields Bruckhaus Deringer. Die renommierte Anwaltskanzlei
arbeitet bereits mehrere Jahre mit dem virtuellen Datenraum Drooms.
"Wissen ist Macht. Und eine klare Dokumentation hilft Käufer und
Verkäufer jederzeit alle Inhalte der Due Diligence nachzuvollziehen."
Pressekontakt:
Drooms GmbH
Ilka Großecappenberg
T +49 69 478640 281
i.grossecappenberg(at)drooms.com
https://twitter.com/drooms_software