CLLB Rechtsanwälte informieren
Berlin, 30.06.2015 – Die Anleger des Montranus III Medienfonds sind über dessen Verlauf enttäuscht. Der Montranus III wurde von der Hannover Leasing initiiert und u.a. auch von verschiedenen Sparkassen an mehrere Tausend Anleger vertrieben. Leider hat sich der Fonds bis heute für die Anleger nicht zufriedenstellend entwickelt.
(firmenpresse) - Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin weist darauf hin, dass auch heute noch rechtliche Möglichkeiten für die Anleger bestehen, sich von dem unliebsamen Fonds zu lösen und das eingesetzte Kapital zurück zu erhalten.
Die Oberlandesgerichte in Karlsruhe, Frankfurt a. M., Naumburg und Brandenburg haben neben zahlreichen Landgerichten für verschiedene Montranus Fonds bestätigt, dass das mit der Beteiligung aus steuerlichen Gründen verbundene Darlehen der Helaba Dublin eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
Gut für die Anleger des Montranus III: Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung begann das zweiwöchige Widerrufsrecht nie zu laufen. Rechtsfolge: Ein Widerruf der Finanzierungsverträge ist auch heute noch möglich. Nach einem erklärten Widerruf muss die Helaba dem Anleger alle für den Erwerb der Beteiligung getätigten Aufwendungen erstatten, wobei erhaltene Ausschüttungen abzuziehen sind. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf Helaba Dublin zu übertragen.
In zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen hat sich die Helaba mit dem Argument versucht zu verteidigen, dass ein Widerruf aufgrund der langen Zeit seit dem Erwerb der Beteiligung verwirkt sei.
Dieser Argumentation sind die Gerichte zu Gunsten der Anleger regelmäßig nicht gefolgt, da die Anleger von ihrem noch bestehenden Widerrufsrecht keine Kenntnis hatten. Eine Verwirkung dürfte nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälte jedenfalls solange nicht in Betracht kommen, wie die Finanzierung noch nicht vollständig getilgt ist.
Betroffenen Anlegern empfiehlt Rechtsanwalt Bombosch Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt .
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de