(ots) - DUH fordert funktionierende staatliche Kontrollen
zur Einhaltung des Quecksilbergrenzwertes in Energiesparlampen
Das Landgericht Dortmund hat den Leuchtmittelhersteller Poco
Service AG am 24. Juni 2015 dazu verurteilt, Energiesparlampen eines
Typs der Eigenmarke POCOline nicht mehr in Verkehr zu bringen, wenn
diese zu viel Quecksilber beinhalten. Von der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) in Auftrag gegebene Laboranalysen ergaben deutliche
Ãœberschreitungen des gesetzlich erlaubten Quecksilbergrenzwerts. Weil
das Unternehmen einer Aufforderung der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb derartiger
Lampen einzustellen, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die Poco Service AG
erkannte in der Gerichtsverhandlung den Anspruch der DUH an, soweit
sich dieser auf den getesteten Lampentyp bezog. Das Gericht erließ
ein Anerkenntnisurteil.
"Wieder einmal hat die DUH anstelle der zuständigen Behörden einen
verantwortungslosen Lampenhersteller in die Schranken gewiesen. Die
Bundesländer müssen Verbraucherschutz endlich ernst nehmen,
Energiesparlampen regelmäßig auf deren Quecksilbergehalt prüfen
lassen und Verstöße hart sanktionieren", fordert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH engagiert sich seit
2004 für eine korrekte Umsetzung umweltbezogener
Verbraucherschutzvorschriften und lässt aufgrund fehlender
Kontrolltätigkeiten der Bundesländer Energiesparlampen regelmäßig auf
deren Quecksilbergehalte testen.
Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig.
Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge
Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der
Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar
2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. "Nach wie vor bringen
einige Hersteller Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber in
Verkehr. Dadurch gerät eine effiziente und grundsätzlich sichere
Lichttechnologie, die zum Klimaschutz beiträgt, in Verruf",
kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen
Auseinandersetzung vertreten hat, erläutert: "Das Verfahren
bestätigt, dass Unternehmen Verantwortung für ihre Produkte
übernehmen müssen. Deshalb freuen wir uns über den Ausgang des
Verfahrens, das den Verbraucherschutz stärkt."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692, E-Mail:
fischer(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher DUH
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
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