PresseKat - Reporter ohne Grenzen verklagt den Bundesnachrichtendienst wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisse

Reporter ohne Grenzen verklagt den Bundesnachrichtendienst wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses

ID: 1232706

(ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) verklagt den
Bundesnachrichtendienst wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses.
Die Klage wurde gestern (30. Juni 2015) beim Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig eingereicht.

ROG wirft dem Bundesnachrichtendienst vor, den E-Mail-Verkehr der
Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen
Personen im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung ausgespäht
zu haben. Dies beeinträchtigt massiv die Arbeit von ROG und verletzt
die Interessen der Organisation. Für zahlreiche Journalisten aus
Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan
oder China ist ROG ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner, an
den sie sich mit schutzwürdigen Anliegen oder vertraulichen
Informationen wenden. Die Ausforschung der Kommunikation durch den
BND bedeutet jedoch, dass sich die Journalisten mit ihren
persönlichen Anliegen nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre
Kommunikation vertraulich bleibt.

UNVERHÄLTNISMÄSSIGE ÜBERWACHUNGSPRAXIS

Wie aus dem jährlichen Bericht des Parlamentarischen
Kontrollgremiums vom 08. Januar 2015 hervorgeht, hat der BND im Zuge
der strategischen Fernmeldeüberwachung im Jahr 2013 schätzungsweise
hunderte Millionen Mails mit Suchbegriffen durchforstet und
schließlich mehr als 15.000 Mails mit Treffern ermittelt, die genauer
untersucht wurden. (http://bit.ly/1eIDJ5W) Zu den Schwerpunkten der
Arbeit von ROG gehören die Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und
der ehemaligen Sowjetunion. Im fraglichen Zeitraum stand die
Organisation mit zahlreichen Journalisten und zivilgesellschaftlichen
Akteuren über Themen wie die Tätigkeit von Geheimdiensten in engem
Austausch. Nach allem, was über die vom BND verwendeten Suchbegriffe
bekannt ist, muss ROG deshalb davon ausgehen, dass auch zahlreiche




E-Mails der Organisation erfasst und weitergehend bearbeitet wurden.

Reporter ohne Grenzen vertritt die Auffassung, dass diese
Überwachungspraxis unverhältnismäßig ist und vom Gesetz zur
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (kurz
G10-Gesetz) nicht gedeckt ist.

Angesichts dieser Überwachung sieht ROG den Informantenschutz für
Journalisten nicht mehr garantiert und die freie Berichterstattung in
Deutschland bedroht. Den Medien ist es nicht mehr ausreichend
möglich, ihrer Rolle als vierte Gewalt in einer demokratischen
Gesellschaft nachzukommen.

MASSENÃœBERWACHUNG SCHRECKT INFORMANTEN AB

Dabei genießen Journalisten in Deutschland wie auch in anderen
demokratischen Ländern ein Zeugnisverweigerungsrecht, das sie dazu
berechtigt, gegenüber Ermittlungsbehörden die Quellen ihrer
Recherchen zu verschweigen. Auch der Kommunikationsverkehr von
Journalisten in der Demokratie steht unter einem besonderen Schutz.
Mit seiner Klage will ROG dieses Recht von Journalisten durchsetzen.

Verschiedene Studien sind übereinstimmend zu dem Ergebnis
gekommen, dass sich Journalisten angesichts von Massenüberwachung in
ihrer Arbeit bedroht fühlen und gezwungen sehen, ihre Arbeitsweise zu
ändern oder bestimmte Recherchen nicht weiter zu verfolgen.
(http://pewrsr.ch/1xqJh6i) In Einzelfällen schrecken Informanten
sogar davor zurück, Journalisten zu kontaktieren, weil sie fürchten,
vom Geheimdienst enttarnt zu werden. (http://bit.ly/1T966d3)
Informanten und Whistleblower sind jedoch eine Grundvoraussetzung für
unabhängige, journalistische Berichterstattung in einer Demokratie.

GLAUBWÜRDIGKEIT GEGENÜBER AUTORITÄREN STAATEN STÄRKEN

Die juristische Überprüfung der Überwachungspraxis durch das
Bundesverwaltungsgericht soll auch die Glaubwürdigkeit Deutschlands
gegenüber der willkürlichen Praxis autoritärer Staaten wie China,
Saudi-Arabien oder Turkmenistan stärken. Die UN-Vollversammlung hat
Ende 2013 die Resolution "Right to Privacy in the Digital Age"
verabschiedet, die die Bundesregierung mit initiiert hatte.
(http://bit.ly/1QyALSh)

Es erscheint uns jedoch wenig glaubwürdig, wenn die
Bundesregierung einerseits versucht, andere Regierungen zu mehr
Achtung der Informationsfreiheit zu bewegen, und deutsche
Nachrichtendienste gleichzeitig einer ähnlichen Praxis folgen und
Bürger ebenfalls massenhaft ausspähen. Die Bundesregierung muss
stattdessen die in der Resolution genannten Forderungen auch im
eigenen Land umsetzen und sicherstellen, dass die deutschen
Geheimdienste sich bei ihren Überwachungsmaßnahmen an geltende
Gesetze halten.

KLAGE RICHTET SICH AUCH GEGEN BND-DATENBANK VerAS

ROG klagt deswegen auch gegen den Einsatz des
Verkehrsanalysesystems "VerAS". Mit diesem Programm erhebt und
verarbeitet der BND seit dem Jahr 2002 Metadaten auch von deutschen
Bürgern, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen. Dabei
erfasst der Nachrichtendienst neben Telefonverbindungen, SMS und
E-Mails auch das Surfen im Internet sowie die Nutzung von sozialen
Netzwerken. Für diese Art von Datensammlung und -analyse gibt es
keine gesetzliche Grundlage; sie muss deshalb sofort eingestellt
werden.

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden verfolgt "VerAS" das Ziel,
Beziehungen zwischen Terrorverdächtigen zu erkennen und auf diese
Weise geheime Pläne oder ganze Netzwerke aufzudecken. Dieses
Verfahren wird so umfassend angewandt, dass auch Journalisten erfasst
werden können, die nur indirekt und über bis zu vier weitere
Kommunikationspartner mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung
gebracht werden können. Auf diese Weise kommt der BND eigenen
Angaben zufolge auf rund 500 Millionen Metadaten pro Monat, die er
erfasst. Angesichts dieser immensen Datensammlung ist die
Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch die Verbindungsdaten von ROG als
internationaler Organisation vom BND gespeichert wurden.

Der Schutz des Post- und Telekommunikationsgeheimnisses ist ein
weltweit geachtetes Menschenrecht. Deshalb haben Reporter ohne
Grenzen und andere zivilgesellschaftliche Gruppen bereits im März
eine umfassende Kontrolle der deutschen Geheimdienste angemahnt. Wir
wiederholen heute unsere Forderung, dass es keine
Überwachungsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage geben darf, weder im
Inland noch im Ausland. (http://bit.ly/1Joft34)

In einer Online-Petition ruft ROG zur Unterstützung der BND-Klage
auf. Die Aktion unterzeichnen können Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/bnd-klage/.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Silke Ballweg / Christoph Dreyer
presse(at)reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29


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Datum: 01.07.2015 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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