PresseKat - EuGH-Urteil zur BUND-Klage gegen Weser-Vertiefung bringt Fortschritte beim Gewässerschutz in Europa

EuGH-Urteil zur BUND-Klage gegen Weser-Vertiefung bringt Fortschritte beim Gewässerschutz in Europa

ID: 1232770

(ots) - Im heutigen Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung sieht Hubert Weiger,
Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
einen substantiellen Fortschritt im europäischen Gewässerschutz.

"Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die
Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die
Wiederherstellung von Flussauen, dann steht ab jetzt das höchste
europäische Gericht hinter uns. Der 1. Juli 2015 ist ein bedeutender
Tag für Schutz der Flüsse in Europa. Das Urteil des EuGH ist nicht
nur für die Weser, sondern für alle Fließgewässer in Deutschland und
Europa ein Fortschritt. Jetzt sind die Länder am Zuge. Sie müssen die
EuGH-Vorgaben für einen besseren Gewässerschutz umfassend umsetzen",
sagte Weiger.

Nachdem der BUND 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die
in Bremen und Niedersachsen geplante Vertiefung der Weser geklagt und
das Gericht den EuGH um eine Klärung gebeten hatte, bestätige das
heutige Urteil die BUND-Ansicht, dass Baumaßnahmen an Gewässern deren
Zustand nicht verschlechtern dürften. Der Umweltverband hatte sich
bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, aus dem
Jahr 2000) berufen, die ein ausdrückliches "Verbesserungsgebot" für
sämtliche Gewässer in Europa enthält. Der BUND kämpft nun weiter beim
Bundesverwaltungsgericht dafür, dass aufbauend auf dem EuGH-Votum die
Vertiefungspläne an der Weser in einer abschließenden Entscheidung
gestoppt werden.

Weiger: "Das politische Vorhaben der EU-Staaten, sämtliche
Fließgewässer bis 2015 in einen weitestgehend naturnahen Zustand zu
versetzen, wurde leider krachend verfehlt. Mit dem EuGH-Urteil haben
die Länder jetzt einen Hebel in der Hand, um dieses Ziel der
EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2021 erreichen zu können. Gewässer




beeinträchtigende Bauarbeiten wie Staustufen oder Staudämme und
geplante Vertiefungen von Flüssen wie an Weser und Elbe müssen
gestoppt werden."

Aufgegeben werden müssten nach Ansicht des BUND-Vorsitzenden auch
sämtliche Planungen für Staustufen an der unteren Donau in Rumänien
und Bulgarien, am tschechischen Abschnitt der Elbe sowie für den Bau
von Buhnen an der Oder. Auf den Prüfstand gehörten außerdem alle
Staudammprojekte in Kroatien und Portugal.

"Wer nach diesem EuGH-Urteil weiter rücksichtslos in Europa Flüsse
verbaut und Flussauen schädigt, ist für künftige Strafzahlungen und
die Verschwendung von Steuergeldern verantwortlich", so der
BUND-Vorsitzende.



Pressekontakt:
Magnus Wessel, BUND-Gewässerexperte:
Tel. 030-27586-543 bzw.

Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425, Fax: -440
E-Mail: presse(at)bund.net
Internet: www.bund.net


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Datum: 01.07.2015 - 11:59 Uhr
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