(ots) - Kulturstaatsministerin legt ausgewogenen
Gesetzentwurf vor
Anfang der Woche hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters den
Referentenentwurf zur Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt.
Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der zuständige
Berichterstatter Ansgar Heveling:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Novellierung des
Kulturgutschutzrechts. Der Gesetzentwurf von Kulturstaatsministerin
Monika Grütters stellt eine kluge Balance dar zwischen dem
notwendigen Schutz des weltweiten sowie des nationalen kulturellen
Erbes und den berechtigten Interessen des deutschen Kunsthandels.
Nach Einschätzung internationaler Organisationen steht der
illegale Handel mit Kulturgut nach dem illegalen Handel mit Waffen
und Drogen weltweit an dritter Stelle der internationalen
Kriminalität. Kulturgüter unklarer Herkunft dürfen in der
Europäischen Union nicht gehandelt werden.
Teile des Kunsthandels fürchten aufgrund der neuen strengeren
Ausfuhrbestimmungen - zu Unrecht - um ihre Geschäftsgrundlage.
Mancher Kunstsammler malt das Schreckgespenst einer 'kalten
Enteignung' an die Wand. Richtig ist vielmehr, dass die geplante
Kontrolle der Ausfuhr von Kulturgütern in einen EU-Mitgliedstaat bei
Drittländern (z.B. der Schweiz) jetzt schon gilt. Weite Teile des
Kunstmarktes, z.B. die Gegenwartskunst und Werke mit einem Wert unter
150.000 Euro, sind von der geplanten Regelung ohnehin nicht
betroffen. Exportkontrolle bedeutet zudem in den meisten Fällen
keinen Ausfuhrstopp.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Gesetzentwurf im
parlamentarischen Verfahren sorgfältig beraten. Aber sie unterstützt
den Kurs von Staatsministerin Grütters uneingeschränkt. Die
Zielrichtung der neuen Kulturgutschutzpolitik der Bundesregierung war
zudem lange bekannt: Bereits 2013 hat die Bundesregierung in ihrem
Kulturgutschutzbericht die Grundzüge der Novellierung angekündigt."
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf wird ein einheitliches, kohärentes
Kulturgüterschutzgesetz geschaffen. Bisher sind die Regelungen zum
Kulturgutschutz in verschiedenen Gesetzen enthalten. Die Novellierung
zielt zum einen auf eine Verbesserung des Schutzes von Kulturgut in
Deutschland vor Abwanderung ins Ausland ab. Zum anderen soll die
Rückgabe von unrechtmäßig nach Deutschland verbrachtem Kulturgut
ausländischer Staaten vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf setzt
u.a. die EU-Richtlinie 2014/60/EU über die Rückgabe unrechtmäßig aus
EU-Mitgliedstaaten verbrachten Kulturgütern um.
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