München, 01.07.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, bestätigt das OLG Nürnberg mit Entscheidung vom 05.12.2014 Schadensersatzansprüche von Inhabern von Lebensversicherungen, die diese an Lebensversicherungshändler verkauft haben.
(firmenpresse) - In den letzten Jahren haben verschiedene Unternehmen, darunter beispielsweise die FlexLife Capital AG, die HLO Consulting Group GmbH sowie die Garantierente GmbH, Lebensversicherungen angekauft und hierbei den Inhabern dieser Lebensversicherungen Auszahlungen der Kaufpreise versprochen, die den Rückkaufswert der Lebensversicherungen in aller Regel bei weitem überstiegen.
Die Kaufpreise sollten entweder ratierlich über eine Zeitraum von bis zu 12 Jahren ausgezahlt werden, oder nach einem festgelegten Zeitraum von mehreren Jahren in einem Gesamtbetrag.
Bereits seit Jahren vertritt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Auffassung, dass es sich hierbei um ein Einlagengeschäft handelt, welches nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig ist. Viele dieser Firmen verfügten jedoch nicht über eine solche Erlaubnis.
Das OLG Nürnberg hat nun in einem Verfahren gegen ein solches Unternehmen, welches ebenfalls keine Erlaubnis besaß, festgehalten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis dem Schutz der Verkäufer dient, weshalb diesen ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Diese Auffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BGH.
CLLB Rechtsanwälte raten daher Verkäufern von Lebensversicherungen, Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Unternehmen, an die sie ihre Lebensversicherungen verkauft haben, als auch gegen die Berater, die ihnen diesen Verkauf empfohlen haben, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Denn die Ansprüche auf Schadensersatz können sich sowohl gegen die Käufer der Lebensversicherungen richten als auch gegen die Berater, wenn diese die Verkäufer nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an Unternehmen ohne eine Erlaubnis der BaFin ergeben können.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de