(ots) - Ein Jahr Untersuchungsausschuss - Licht und
Schatten bei den Ergebnissen
Nach einem Jahr ist am gestrigen Mittwoch die Beweisaufnahme im
Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Fall Edathy zu Ende
gegangen. Dazu erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Armin Schuster, und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses,
Michael Frieser:
"Den Untersuchungsauftrag - festzustellen, ob der ehemalige
SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy vor Kinderpornografie-Ermittlungen
gewarnt wurde - konnte der Untersuchungsausschuss aufklären. Für die
Unionsfraktion steht fest: Edathy wurde gewarnt. Dafür sprechen sein
Verhalten, etliche Zeugenaussagen und der Zustand, in dem seine
verlassene Wohnung aufgefunden wurde. Das für viele schwer
nachvollziehbare milde Ergebnis des Strafverfahrens gegen Sebastian
Edathy muss man darauf zurückführen, dass er infolge der Warnung
wichtige Beweismittel vorher vernichten konnte.
Untersuchungsauftrag war auch die Frage zu klären, ob Edathy eine
Warnung aus dem politischen Raum erhielt. Auch hier konnte der
Ausschuss wesentlich zur Aufklärung beitragen. Höchstwahrscheinlich
wurde Edathy durch den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann
schon frühzeitig, nämlich im November 2013, über die gegen ihn
laufenden Ermittlungen informiert. Jedenfalls wird Michael Hartmann
durch mehrere glaubhafte Zeugenaussagen schwer belastet.
Die Unionsfraktion empfindet es als ärgerlich, dass ausgerechnet
Michael Hartmann als Schlüsselzeuge nicht mehr zu einer Aussage
bereit ist. Durch sein Schweigen sowie die bemerkenswerten
Erinnerungslücken und vagen Einlassungen insbesondere vieler
SPD-Zeugen konnte der Ausschuss nicht zweifelsfrei belegen, ob
Hartmann von der SPD-Spitze beauftragt war, Edathy zum
Mandatsverzicht zu bewegen.
Vor allem die Rolle des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann
bleibt auch nach seiner Aussage weitgehend im Schatten. Er hat durch
die Anrufe im Bundeskriminalamt, durch seine Presseerklärung und die
Kontakte zu Michael Hartmann maßgeblich Einfluss genommen, gibt sich
aber an entscheidenden Stellen völlig ahnungslos und unbeteiligt. Es
ist weder lebensnah noch plausibel, dass Hartmann aus eigenem Antrieb
gehandelt hat und dass Oppermann völlig unbeteiligt war.
Von Politikern hätten wir uns insgesamt mehr Aussagebereitschaft
im Zeugenstand eines Untersuchungsausschusses gewünscht, wir haben
bei einigen nicht alles erfahren.
Wie eine glaubhafte Aussage aussieht, konnte man beim Zeugen
Friedrich erleben. Er schilderte überzeugend sein aufrichtiges
Ansinnen, das Land vor einem Edathy-Skandal bewahren zu wollen, und
sein nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Gabriel.
Es stellte sich heraus, dass noch vor den Hausdurchsuchungen bei
Edathy über 100 Personen allein in Niedersachsen über die
Ermittlungen in Sachen Kinderpornografie informiert waren. Die
niedersächsische Landesregierung brauchte zahlreiche Nachfragen und
fünf Anläufe, um dem Untersuchungsausschuss eine Kenntnisträgerliste
zu übersenden, die bis heute nicht vollständig erscheint. Die im
Untersuchungsausschuss zu Tage getretenen Zustände innerhalb der
Landesregierung Niedersachsen wirken derart desolat, dass nach
Auffassung der Unionsfraktion auch alleine für Niedersachsen ein
Untersuchungsausschuss in Sachen Edathy erwogen werden sollte.
Für die Unionsfraktion steht fest: Die parlamentarische Behandlung
des Falles Edathy hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Ende 2014 -
längst überfällig - das Sexualstrafrecht verschärft wurde. Edathy
käme heute nicht mehr so glimpflich davon.
Auch deshalb hat sich dieser Untersuchungsausschuss gelohnt. Wir
erleichtern den Ermittlungsbehörden auch mit der
Verkehrsdatenspeicherung den Kampf gegen Kinderpornografie und
Missbrauch."
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