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Pfeiffer/Grotelüschen: EU-Recht darf Qualitätsstandards des deutschen Mittelstands nicht gefährden

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(ots) - Freie Berufe und Handwerk sind wichtige Säulen
unseres Mittelstands und unserer Gesellschaft

Am heutigen Donnerstag findet die abschließende Beratung des
Koalitionsantrags "Transparenzinitiative der Europäischen Kommission
mitgestalten - Bewährte Standards im Handwerk und in den Freien
Berufen erhalten" statt. Hierzu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim
Pfeiffer und die zuständige Berichterstatterin Astrid Grotelüschen:

"Das Handwerk und die Freien Berufe stehen mit ihrer Vielfalt an
beruflichen Tätigkeiten für eine Kultur von Unternehmertum,
gesellschaftlicher Verantwortung und Leistungsbereitschaft, für
Innovation und Wachstum sowie für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Vor
allem aber sind die Produkte und Dienstleistungen des Handwerks und
der Freien Berufe ein beispielhafter Ausdruck des hohen
Qualitätsstandards "Made in Germany." Sie tragen ganz wesentlich zur
Wirtschaftskraft unseres Landes bei.

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion bekennt sich zum Handwerk und zu den
Freien Berufen als wichtige Säule unseres selbstständigen
Mittelstands und zu zentralen Eckpeilern dieser Berufsstände. Ihre
Unabhängigkeit, auch im Hinblick auf das hohe Qualifikationsniveau,
der "gelebte" Verbraucherschutz und das berechtigte Vertrauen in
bestimmte Qualitätsstandards, müssen durch die bewährten Regelungen
des Berufszugangs und der Berufsausübung unbedingt weiter
aufrechterhalten werden.

Es kann nicht sein, dass die EU-Kommission unterschiedliche
Regulierungskonzepte per se als Hindernis für die Vollendung des
europäischen Binnenmarktes darstellt. Qualifikationsgebundene
Berufszugangsregeln, wie z.B. der Meisterbrief, sind kein
Wettbewerbshindernis. Vielmehr sind sie Voraussetzung für ein
nachhaltiges und qualitätssicherndes Unternehmertum und Garant für




ein hohes Ausbildungsniveau.

Aber auch die Regeln zur Fremdkapitalbeteiligung und das bewährte
System der Kosten- und Honorarordnungen müssen erhalten bleiben. Sie
stellen sicher, dass die Unabhängigkeit der Berufsausübung der Freien
Berufe nicht durch wirtschaftliche oder sachfremde Interessen
gefährdet wird. Außerdem gewährleisten sie eine am Gemeinwohl
orientierte Leistungserbringung und verhindern einen ruinösen
Preiswettbewerb auf Kosten der Qualität. Wir fordern die
Bundesregierung daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die zentralen
Eckpfeiler beider Berufsstände erhalten bleiben."

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat im letzten Jahr einen Arbeitsplan zur
Evaluierung der aktuellen Berufszugangs- und
Berufsausübungsregelungen des Handwerks und der Freien Berufen
vorgelegt. In diesem als Transparenzinitiative bekannten Prozess
prüft sie, ob die Regulierungen nicht-diskriminierend, erforderlich
und angemessen sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen.
Wird ein Verstoß festgestellt, hat sich die Kommission als letztes
Mittel vorbehalten, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, sofern
der betroffene Mitgliedstaat dennoch an der Regulierung festhält. Mit
Ergebnissen zur Transparenzinitiative ist im nächsten Jahr zu
rechnen.

Daneben meint die Kommission bei bestimmten
Berufsausübungsregelungen der Freien Berufe einen Verstoß gegen die
Dienstleistungsrichtlinie zu erkennen und bereitet derzeit ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor. Konkret betroffen
sind Regelungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
und der Steuerberatungsvergütungsverordnung. Erst vor kurzem hat die
Kommission dazu ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an die
Bundesregierung übermittelt. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate
Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.



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Datum: 02.07.2015 - 13:44 Uhr
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