(ots) - Künftig wird Wohngeld alle zwei Jahre überprüft
Am heutigen Donnerstag beschließt der Deutsche Bundestag den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngeldes, der am
1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Dazu erklären die baupolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Marie-Luise
Dött sowie die zuständige Berichterstatterin Yvonne Magwas:
"Mit dem heutigen Beschluss zur Wohngelderhöhung setzen wir ein
weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Das Leistungsniveau des
Wohngeldes wird deutlich angehoben.
Einkommensschwache Haushalte werden damit bei den Wohnkosten
schnell, wirkungsvoll und treffsicher entlastet. Insbesondere Bürger
mit niedrigen Einkommen oder Renten sowie kurzfristig Arbeitslose
profitieren von der Reform. Mit der Erhöhung werden ca. 870.000
Haushalte wieder Wohngeld beziehen können oder künftig einen höheren
Wohngeldanspruch haben.
Das Wohngeld wird nun alle zwei Jahre überprüft. Damit soll
sichergestellt werden, dass das jetzige Leistungsniveau nicht durch
die allgemeine Einkommens- und Preissteigerung geschmälert wird.
Gleichzeitig benennt die Koalition die Baustellen der Zukunft im
Wohngeldbereich. Das zyklische Herauswachsen aus dem Wohngeld und das
stete Wechseln zwischen SGB-Leistungen und Wohngeldbezug soll künftig
deutlich eingedämmt werden. Die Bundesregierung wird gebeten, für die
Begrenzung dieses unerwünschten Drehtüreffekts wirksame Mechanismen
zu entwickeln. Zusätzlich soll der Ausbau der bestehenden
strukturellen Anreizwirkungen im Wohngeldsystem für
Einkommenssteigerungen geprüft werden. Wohngeldempfängern soll mehr
Netto von einem höheren Brutto ermöglicht werden."
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