PresseKat - Serviceserie der LBS West Teil 3 von 5: Mit einem starken Duo in die erste eigene Wohnung / Wie Baus

Serviceserie der LBS West Teil 3 von 5: Mit einem starken Duo
in die erste eigene Wohnung / Wie Bausparkonto und staatliche Förderung bei der Immobilienfinanzierung zusammenarbeiten (FOTO)

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(ots) -
Endlich erwachsen und finanziell unabhängig - da ist der Gedanke
an eine schicke Eigentumswohnung verlockend. Worauf also noch warten?
Immer mehr junge Menschen wollen möglichst früh auf eigenen Füßen
stehen. Dazu zählt für sie insbesondere auch eine eigene Wohnung, die
immer öfter anstatt gemietet gleich gekauft wird - ein Trend bei den
26- bis 30-Jährigen, der weiter zunimmt.

An dieser Stelle des Lebensweges profitieren alle, die bereits
früh begonnen haben, das notwendige Startkapital für das erste eigene
Zuhause anzusparen. Oft haben Eltern, Großeltern und Verwandte mit
einem Bausparkonto den Grundstein für die Finanzierung gelegt. Und
sie haben gut daran getan: Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des
Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes belegt, dass nur 47 % der 17-
bis 29-Jährigen finanziell vorsorgen. "Auf den ersten Blick mag das
verständlich sein", sagt LBS-Sprecher Curt Brüning. "Azubis,
Studenten und junge Arbeitnehmer können mit ihren Einkünften keine
großen Sprünge machen. Aber wer auf lange Sicht jeden Monat ein
bisschen Geld für sein großes Ziel Wohneigentum zur Seite legt, kann
auf dieses Eigenkapital aufbauen, wenn es soweit ist."

Wer wenig verdient und am Anfang seiner Vorsorge steht, wird dabei
vom Staat mit Fördergeldern unterstützt und erreicht sein
Wohneigentumsziel deutlich schneller als der durchschnittliche
Eigenheimerwerber. "Wer will schon bis 40 warten, um unabhängig zu
sein?", fragt Curt Brüning rhetorisch. So zahlt der Staat auf die
vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers zusätzlich eine
Arbeitnehmersparzulage. Jeder Bausparer, der mindestens 16 Jahre alt
und unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann außerdem die staatliche
Wohnungsbauprämie erhalten. Seit 2009 darf diese Prämie nur für Bau,
Kauf oder Renovierung von Wohnraum verwendet werden. Ausnahme:




Bausparer, die jünger als 25 Jahre sind, können über das Geld
einmalig frei verfügen - vorausgesetzt, sie haben sieben Jahre
angespart.

Eine besondere Unterstützung lässt der Staat jungen Menschen auf
dem Weg ins Wohneigentum zugute kommen. Zulageberechtigte, die bei
Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre sind, bekommen zusätzlich
zu den 154 Euro Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus
in Höhe von 200 Euro. Um die maximalen Zulagen zu bekommen, müssen
vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens auf das Riester-Konto eingezahlt werden,
maximal jedoch 2100 Euro abzüglich Zulagen. Die Mindesteinzahlung
beträgt 60 Euro.

Zwei Beispiele zeigen, dass sich ein Bausparkonto besonders gut
für den Vorsparprozess auf das erste eigene Zuhause eignet: Lisa
(22/Studentin): Lisa arbeitet als Kellnerin in einer Gastwirtschaft
und verdient dort 450 Euro im Monat. Durch ihren Minijob ist sie
Riester-förderfähig. Lisa zahlt ihre monatliche Sparleistung von
sieben Euro auf ein Riester-Bausparkonto ein und erhält vom Staat
eine Zulage von 154 Euro im Jahr, plus einmalig 200 Euro
Einsteigerbonus. Zusätzlich kann Lisa die staatliche
Wohnungsbauprämie von 45 Euro bekommen, wenn sie auf einem weiteren
Bausparkonto monatlich 43 Euro spart.

Jan (17/Auszubildender): Jan macht eine Ausbildung zum
Mechatroniker und spart ebenfalls auf zwei Bausparkonten. Auf eines
überweist er monatlich 22 Euro, um die volle Riester-Zulage zu
erhalten. Auf dem anderen sichert er sich wie Lisa für 43 Euro
monatlich die Wohnungsbauprämie von 45 Euro. Ihm steht jedoch noch
eine dritte Förderung zu. Weitere 43 Euro extra im Jahr erhält Jan
als Arbeitnehmer-Sparzulage, weil er die vermögenswirksamen
Leistungen seines Arbeitgebers in Höhe von monatlich 40 Euro bei der
LBS anlegt. Für seine jährlichen Sparleistungen von 1260 Euro erhält
Jan mit insgesamt 242 Euro staatlicher Förderung eine attraktive
Rendite.



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg(at)lbswest.de


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Datum: 02.07.2015 - 14:18 Uhr
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