(ots) - Streichung des Taschengeldes für
nicht-schutzbedürftige Asylbewerber richtiger Vorschlag
Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Dr.
Schmidt hat vorgeschlagen, die Bargeldleistungen für Asylbewerber aus
sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Strobl:
"Der Vorschlag, das Taschengeld für nicht-schutzbedürftige
Asylbewerber zu streichen, ist richtig. Das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge entscheidet über hunderttausende Asylanträge, sein
Präsident Schmidt weiß, wovon er redet.
Die Reduzierung der Bargeldleistungen muss Gegenstand der
Bund-Länder-Verhandlungen zur Zukunft des Asylsystems sein, die noch
Juli beginnen. Die grün und rot regierten Bundesländer müssen den Weg
frei machen, um falsche Anreize in unserem Asylsystem zu reduzieren.
Wenn allein das "Taschengeld" für Asylbewerber fast die Größenordnung
eines Monatseinkommens in Albanien erreicht, ist es natürlich
verlockend, nach Deutschland zu kommen. Das schafft falsche Anreize.
Unser Asylrecht haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht
für Wirtschaftflüchtlinge geschaffen, sondern für tatsächlich
verfolgte Menschen. Den Menschen etwa aus Syrien wollen wir mit
offenen Armen und offenen Herzen helfen. Fast die Hälfte der nach
Deutschland kommenden Asylbewerber stammt aber vom Balkan, ihre
Anerkennungsquote liegt nahe Null. Wir dürfen diesen Menschen keine
falschen Hoffnungen machen. Sie müssen in ihre Herkunftsländer
zurückkehren. Anders werden wir bei erwarteten 450.000 Asylanträgen
in diesem Jahr die dauerhafte Unterstützung der Bürgerinnen und
Bürger für unser Asylsystem nicht aufrechterhalten können."
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