(ots) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
hat heute auf ihrer Vertreterversammlung in Berlin eine überarbeitete
und erweiterte Fassung ihrer Compliance-Leitlinie zur ordnungsgemäßen
vertragszahnärztlichen Berufsausübung vorgestellt. Die Leitlinie
informiert über berufsrechtliche Pflichten, etwa bei der
Leistungsabrechnung, der Beteiligung von Zahnärzten an Unternehmen
oder der Erbringung zahntechnischer Leistungen. Durch ihre
Erweiterung um konkrete Fallbeispiele werden die Inhalte und
Sachverhalte in der überarbeiteten Leitlinie anschaulicher und
leichter verständlich wiedergegeben. Zugleich werden mit Hilfe der
geschilderten Situationen konkrete Handlungsempfehlungen zur
Umsetzung im Praxisalltag gegeben.
"Die Einhaltung geltender berufs- und sozialrechtlicher Vorgaben
ist für jeden Zahnarzt seit jeher eine selbstverständliche
Verpflichtung. Entsprechende Verstöße können empfindliche Sanktionen
des Berufs-, des Disziplinar- sowie des Strafrechts nach sich ziehen.
Die erweiterte Compliance-Leitlinie der KZBV stellt daher zur
besseren Orientierung und Hilfestellung ausgewählte, bereits
bestehende vertragszahnärztliche Pflichten übersichtlich zusammen.
Exemplarische Konkretisierungen und Handlungsempfehlungen tragen dazu
bei, Verstöße und entsprechende Sanktionen von vornherein zu
vermeiden. Die Leitlinie soll somit noch mehr Transparenz,
Sensibilität und Sicherheit im Umgang mit den Verpflichtungen unseres
Berufsstands gewährleisten", sagte der Vorsitzende des Vorstandes der
KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, heute in Berlin.
Die erweiterte Compliance-Leitlinie der KZBV stellt selbst keine
neuen Pflichten für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte auf.
Sie soll nicht zuletzt vor dem Hintergrund des derzeit im
Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Straftatbestandes zur
Korruption im Gesundheitswesen vielmehr dazu beitragen,
Pflichtenverletzungen gegen bestehende Berufsausübungspflichten zu
vermeiden. Bereits im November 2014 hatte die Vertreterversammlung
der KZBV für den Bereich des Vertragszahnarztrechts eine erste
Fassung der Compliance-Leitlinie beschlossen. Auf Grundlage der
Vorschläge der Compliance-Kommission der KZBV wurde diese Leitlinie
nunmehr zielgerichtet weiterentwickelt. Die um insgesamt 16
Fallbeispiele erweiterte Fassung der Compliance-Leitlinie kann in
Kürze auf der Website der KZBV abgerufen werden.
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Kai Fortelka
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