(ots) - Wichtiger Baustein für mehr Recycling bei
Elektroabfällen
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend
das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (kurz: Elektrogesetz).
Damit wird eine EU-Richtlinie umsetzt und die Rücknahme und
Entsorgung von Elektro-Altgeräten neu regelt. Hierzu erklären die
umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marie-Luise Dött und der zuständige Berichterstatter Thomas Gebhart:
"Das Elektrogesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine
Kreislaufwirtschaft und damit für mehr Ressourcenschonung.
Die neuen Regelungen zur Rücknahmen von alten Elektrogeräten
verbessern das Recycling von Elektroabfällen und schützen wertvolle
Ressourcen. Dazu werden die Vorgaben für Sammelmengen und die
Verwertungsquoten bei alten Elektrogeräten erhöht. Mit der Einführung
einer Rücknahmepflicht des Handels wird das Netz der Rückgabestellen
dichter. Für die Bürger wird es damit künftig einfacher, alte Geräte
einer umweltverträglichen und ressourcenschonenden Verwertung
zuzuführen. So bleiben mehr Rohstoffe in der Wertschöpfungskette.
Ganz besonders wichtig ist uns die strenge Neuregelung der
Verbringung von Geräten ins Ausland. Die illegale Verbringung alter
Elektrogeräte z.B. in Entwicklungsländer, wo sie häufig unter
schlimmen Arbeitsbedingungen für die Menschen und verbunden mit
großen Gefahren für die Umwelt ausgeschlachtet werden, wird damit
besser bekämpft."
Hintergrund:
Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mehr als 400 m² werden künftig verpflichtet,
Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen
Gerätes zurückzunehmen. Kleine Geräte müssen sogar ohne Kauf
zurückgenommen werden. Die Rücknahmepflichten werden auf große
Vertreiber beschränkt, um kleine und mittelständische Unternehmen vor
unverhältnismäßig hohem Aufwand zu schützen.
Die illegale Verbringung von Altgeräten ins Ausland wird durch
Mindestanforderungen an die Verbringung und das Einführen einer
Beweislastumkehr eingedämmt. Will jemand alte Elektrogeräte
exportieren, muss er künftig nachweisen, dass es sich nicht um
Abfälle handelt, sondern um funktionstüchtige Geräte.
Im parlamentarischen Verfahren wurden einige Änderungen
durchgesetzt: Es konnte eine Klarstellung erreicht werden, dass
private und gewerblich genutzte Altgeräte auch künftig neben den
öffentlich-rechtlichen Entsorgern von privaten Entsorgern entsorgt
werden können. Zudem wurden die Informationspflichten und damit der
bürokratische Aufwand der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
verringert. Schließlich wurde die Forderung nach Sicherung des
personenbezogenen Datenschutzes (im Rahmen einer
Verordnungsermächtigung) aufgenommen.
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