(ots) - Höhere Zuschüsse beim Unterhaltsbeitrag
Heute haben sich die Fachpolitiker der Koalition mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung auf ein ganzes Paket von
Maßnahmen zur Novellierung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) geeinigt, auch
"Meister-BAföG" genannt. Damit werden die Fördermöglichkeiten von
Aufstiegsfortbildungen deutlich verbessert. Hierzu erklären der
bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter,
Thomas Feist:
Albert Rupprecht: "Die Novelle des Meister-BAföG ist ein wichtiger
Meilenstein zur Stärkung der beruflichen Bildung. Wir werden den
Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag von 44 auf 47 Prozent erhöhen. Wir
erhöhen die finanziellen Anreize, eine Fortbildungsmaßnahme auch
erfolgreich abzuschließen. Wir öffnen die Förderung erstmals für
Bachelorabsolventen und damit einen neuen Personenkreis. Damit
stärken wir auch die Durchlässigkeit zwischen akademischer und
beruflicher Bildung. Und wir planen die Anhebung der Zuschüsse zum
Unterhaltsbeitrag sowie die Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags
für Alleinerziehende. Dies macht die Regelungen des AFBG
familienfreundlicher."
Thomas Feist: "Unser Ziel ist klar: Jeder soll den Aufstieg durch
Bildung schaffen. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei der
beruflichen Bildung und Weiterbildung. Für die Union ist sie
gleichwertig mit der akademischen Bildung. Wir wollen in der
beruflichen Weiterbildung neue Chancen schaffen - für den Einzelnen
und für die Betriebe, die auf hervorragend qualifizierte Fachkräfte
angewiesen sind. Mit der Novelle des AFBG erhöhen wir diese Chancen:
Wir erweitern und modernisieren die Fördermöglichkeiten. Damit setzt
die Union ihr Engagement für bessere Bildung in Deutschland
konsequent fort. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird
noch im Sommer einen Referentenentwurf vorlegen."
Das Meister-BAföG ist das zentrale Förderinstrument von Bund und
Ländern für die berufliche Aufstiegsfortbildung. Alleine 2014 haben
rund 172.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen von
Leistungen nach dem AFBG profitiert. Damit stieg die Zahl der
Geförderten im siebten Jahr in Folge. Laut Statistischem Bundesamt
betrug das Fördervolumen 2014 insgesamt rund 587 Millionen Euro.
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