Rechtsanwalt Andreas Martin betreut seit dem Jahr 2010 Mandanten in Berlin-Marzahn, überwiegend (aber nicht ausschließlich) im Arbeitsrecht. Seit Mai 2015 ist Anwalt Martin nun auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und darf diesen Titel führen.
(firmenpresse) - Als Rechtsanwalt darf man den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht nur führen, wenn man erfolgreich Kenntnisse in Theorie (Lehrgang) und Praxis (bestimmte Anzahl bearbeiteter Fälle) nachweist. Anwalt Andreas Martin, welcher u.a. in Berlin-Marzahn als Rechtsanwalt tätig ist, hat im Jahr 2012/2013 in Berlin den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges erfolgreich bestanden. Nach dem Nachweis der praktischen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (Einreichung einer Fallliste zu den bearbeiteten Fällen) ist Rechtsanwalt Andreas Martin im Mai 2015 der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen worden. Bereits zuvor war die Kanzlei überwiegend -aber nicht ausschließlich - auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
Rechtsanwalt Andreas Martin ist u.a. in Berlin-Marzahn als Anwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (Kündigungsschutzklagen) tätig. Darüber hinaus werden auch familienrechtliche Fälle, wie z.B. Scheidungen bearbeitet. Auch eine Betreuung der Mandanten im Erbrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht ist möglich.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin-
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info(at)anwalt-martin.de
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