(ots) - Am 17. Juni fand in Mainz eine Verhandlungsrunde zum
Tarifvertrag (TV) Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk statt. Da der
aktuell geltende allgemeinverbindliche Mindestlohn im
Dachdeckerhandwerk von 11,85 Euro zum 31.12.2015 ohne Nachwirkung
ausläuft, hielten es die Tarifvertragsparteien für angebracht,
frühzeitig über die künftige Mindestlohngestaltung ab 2016 zu
verhandeln.
Die Ergebnisse in Kürze: Der tarifliche Mindestlohn für
gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk soll bei einer
Laufzeit von zwei Jahren in zwei Stufen wie folgt angehoben werden:
ab dem 1.1.2016 gibt es 12,05 Euro und ab dem 1.1.2017 dann 12,25
Euro.
Es gelten folgende Einschränkungen: Schüler an allgemeinbildenden
Schulen werden von der Zahlung des tariflichen Mindestlohns
ausgenommen ebenso wie Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten
nach Beendigung der Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50
Arbeitstagen beschäftigt werden.
Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen
Dachdeckerhandwerks Karl-Heinz Schneider, der arbeitgeberseitig die
Verhandlungen führte, erklärt: "Wir sind sehr erfreut darüber,
bereits in der ersten Verhandlungsrunde zu einem tragfähigen Ergebnis
für die Dachdecker-Branche gekommen zu sein. Alle Parteien zeigten
sich gesprächsbereit und waren auf einen Konsens ausgerichtet.
Diskutiert wurde auch über eine zweite Mindestlohnstufe für besser
Qualifizierte im Dachdeckerhandwerk. Hier sind wir noch nicht zu
einer Lösung gekommen."
Bildmaterial zum kostenlosen Download
ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider:
http://bit.ly/ZVDH_Praesident_KH_Schneider
(Quelle: ZDH/Werner Schüring)
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