(ots) -
- Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund
- Überwachungsfristen von über 30 Jahren deutlich reduzieren
- Kritik an Rückgriff auf bereits vorhandenes Privatvermögen
"Der Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer bleibt mit Blick auf
notwendige Nachbesserungen hinter den Erwartungen zurück." Das sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber am Dienstag in Berlin. Zwar
werde die Grenze für die Bedürfnisprüfung von 20 auf 26 Millionen
Euro leicht erhöht, jedoch im Gegenzug die Sockelverschonung um fünf
Prozentpunkte deutlich reduziert. "Das ergibt keinen Sinn", erklärte
Kerber.
"Der Erhalt von Arbeitsplätzen steht im Vordergrund. Deshalb
bedürfen gerade die großen Familienunternehmen einer Verschonung."
Allein die größten 32.000 der 3,6 Millionen Unternehmen in
Deutschland würden mehr als zwei Fünftel der
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze tragen. Zudem seien sie
Auftraggeber für kleine Unternehmen.
"Die Erbschaftsteuer muss der Wirtschafts- und
Unternehmensstruktur Rechnung tragen. Der Gesetzgeber muss die
Kapital- und Gesellschafterbindung in familiengeführten Unternehmen
mit praxisgerechten Fristen berücksichtigen", forderte Kerber.
Eine Überwachung der Gesellschaftsverträge mit Kapital- und
Gesellschafterbindungen von über 30 Jahren hält der
BDI-Hauptgeschäftsführer für "praxisfern". Sie müsse an die
Fortführungsfristen von sieben Jahren angepasst werden. Kerber: "Ob
ein Rückgriff auf das bereits vorhandene Privatvermögen überhaupt
notwendig ist, finde ich nach wie vor zweifelhaft. Das geht über die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus."
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