(ots) - Die FSM setzt sich in ihrer Stellungnahme zum
aktuell vorliegenden Entwurf eines novellierten
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages für einen flexiblen, pragmatischen
und international anschlussfähigen Jugendmedienschutz ein. Zeitgemäße
gesetzliche Regelungen sollten den Bedürfnissen von Familien und der
Medienrealität gerecht werden und somit folgende Anforderungen
erfüllen:
1. Konvergente Medienwelt widerspiegeln
Jede Art von Inhalt kann heute online über eine Vielzahl an
Geräten abgerufen werden. Das rechtssichere Anbieten von Inhalten
über unterschiedliche Distributionswege oder Plattformen muss
gesetzlich konsequent und für die Unternehmen pragmatisch geregelt
werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf muss dringend
weiterentwickelt werden, um die vielen - auch internationalen -
Jugendschutzfunktionalitäten und Inhaltsklassifizierungen
zusammenzuführen und für Kinderschutzlösungen und Elterninformationen
nutzbar zu machen.
2. Internationalen Anschluss ermöglichen
Nationales Jugendschutzrecht muss international anschlussfähig
sein. Das von der FSM mitgetragene und von der EU-Kommission
kofinanzierte Projekt MIRACLE (www.miracle-label.eu), das
Klassifizierungsinformationen länderübergreifend nutzbar macht, zeigt
das Potential der internationalen Dimension.
3. Sinnvolle technische Schutzmaßnahmen für jüngere Kinder fördern
Eltern brauchen leicht einsetzbare technische Schutzmaßnahmen für
ihre Kinder. Der Gesetzgeber darf die Entwickler von Schutzsoftware
nicht durch starre und damit schnell veraltende Anerkennungshürden
hemmen, so wie dies im bisherigen Entwurf vorgesehen ist. Das Gesetz
sollte einen Schwerpunkt auf die Attraktivität dieser Programme
setzen, damit die Verbreitung befördert wird. Dabei helfen leicht
auffindbare und individuelle Einstellmöglichkeiten für Eltern.
4. Medienbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unterstützen
Die aktive finanzielle und strukturelle Unterstützung von
medienpädagogischen Maßnahmen in Schulen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen gehört zu einem ganzheitlichen Jugendschutz.
Medienbildungsmaßnahmen können vor allem Jugendlichen einen
kompetenten, selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit
Medien ermöglichen.
Ausführliche Stellungnahme der FSM zur Novelle des JMStV unter:
www.fsm.de/aktuelles-und-presse/jmstv-novelle
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