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SWR bekommt auch in zweiter Instanz Recht

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SWR bekommt auch in zweiter Instanz Recht

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OLG Stuttgart weist Berufung der Daimler AG zurück

Auch in der zweiten Instanz hat der Südwestrundfunk (SWR) im Rechtsstreit Daimler AG/SWR Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am heutigen Mittwoch, 8. Juli 2015, die Berufung der Daimler AG gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Stuttgart zurückgewiesen. Das LG Stuttgart hatte festgestellt, dass die Veröffentlichung verdeckt hergestellter Filmaufnahmen in dem SWR-Film "Hungerlohn am Fließband" rechtmäßig war. Dies wurde nun auch in zweiter Instanz bestätigt.

Der Film vom Mai 2013 hat gezeigt, dass bei der Daimler AG damals Menschen über Werkverträge beschäftigt worden waren, die in die Betriebsabläufe der Daimler AG integriert waren und so wenig verdienten, dass sie ihren Unterhalt über Hartz-IV-Aufstockung sichern mussten. Das Unternehmen wollte mit der Klage und danach mit der Berufung erreichen, dass der SWR das in dem Beitrag benutzte verdeckt gedrehte Material nicht mehr verwenden darf.

Der SWR sieht sich nun auch durch das Berufungsurteil des OLG Stuttgart in seiner Auffassung bestätigt, dass ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Filmaufnahmen bestand und besteht, so dass hier das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Daimler AG zurücktreten muss. Auch das weitreichende Echo auf den Film und die damit ausgelöste gesellschaftspolitische Diskussion bestätigen dies nachdrücklich.


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Datum: 08.07.2015 - 16:15 Uhr
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