(ots) - Die AGRAVIS Raiffeisen AG stellt ihre
Finanzstruktur auf ein breiteres Fundament und bietet interessierten
Anlegern ab sofort Genussrechte an. Auf diese Weise will das
Agrarhandels- und Dienstleistungsunternehmen in einem ersten Schritt
40 Mio. Euro an zusätzlichem Kapital generieren. Jedes Genussrecht
hat einen Nennwert von 1.000 Euro. Zeichner müssen mindestens fünf
Genussrechte erwerben.
Die Gesamtmenge an Genussrechten verteilt sich auf zwei Tranchen.
Für 20 Mio. Euro können Aktionäre und Mitarbeiter der AGRAVIS
Genussrechte zeichnen, die mit 3,25 Prozent pro Jahr verzinst werden.
Alle anderen natürlichen und juristischen Personen können sich um die
zweite Tranche mit gleichem Volumen bewerben, hier beläuft sich die
jährliche Rendite auf 2,25 Prozent. Die Laufzeit beträgt einheitlich
fünf Jahre bis zum 31. Oktober 2020.
"Die Genussrechte stellen eine weitere Form der
Eigenkapitalbildung dar", erläutert Finanzvorstand Johannes
Schulte-Althoff. "Insbesondere wollen wir damit unsere bisherigen
Aktionäre und Mitarbeiter ansprechen", deswegen gewähre AGRAVIS ihnen
bei der jährlichen Ausschüttung einen kleinen Vorteil. "Wir erwarten
aber auch bei allen anderen Interessierten eine lebhafte Nachfrage",
so Schulte-Althoff. "Denn eine Anlage bei der AGRAVIS ist gerade auch
im Hinblick auf das anhaltende Niedrigzinsniveau am Kapitalmarkt ein
gutes und attraktives Investment." Schon die Emission des
Schuldscheindarlehns vor zwei Jahren habe ein beachtliches Interesse
von Anlegern an der AGRAVIS dokumentiert. "AGRAVIS wird nicht nur in
der Agrarbranche, sondern auch bei Investoren als erfolgreiches,
langfristig orientiertes und verlässliches Unternehmen wahrgenommen."
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
den Verkaufsprospekt für das Angebot von 40.000 Namensgenussrechten
am 3. Juli genehmigt. Bis zum 15. September können Interessierte die
Genussrechte zeichnen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 5.000 Euro,
danach ist eine Zeichnung in 1.000-Euro-Schritten möglich. Die
Zuteilung erfolgt grundsätzlich nach dem "Windhund-Verfahren",
entscheidend ist also der Zeitpunkt der Zeichnung. Die AGRAVIS behält
sich jedoch vor, Anteile zu kürzen oder abzulehnen. Der von der
Hauptversammlung gebilligte Rahmen von 100 Mio. Euro für die Ausgabe
von Genussrechten ist mit dem aktuellen Angebot noch nicht
ausgeschöpft.
Die Einnahmen aus den Genussrechten dienen der Finanzierung des
Geschäftszwecks der AGRAVIS insgesamt. Das heißt, sie sollen sowohl
zur Finanzierung von Investitionen in Sach- und Finanzanlagen als
auch von Teilen des Umlaufvermögens beitragen. "Die Finanzierung der
AGRAVIS-Gruppe ist solide aufgestellt und auf Wachstum ausgerichtet",
betont Johannes Schulte-Althoff. Auf die Stärkung des Eigenkapitals
lege die AGRAVIS besonderen Wert. Im Geschäftsjahr 2014 konnte es
deutlich auf 461 Mio. Euro ausgedehnt werden.
Der Verkaufsprospekt für die Genussrechte ist im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht und auf der Homepage der AGRAVIS unter
agrav.is/genussrecht abrufbar.
Pressekontakt:
Für Rückfragen steht der AGRAVIS-Bereich Genossenschaften und
Aktionäre zur Verfügung,
Telefon 0251/682-2010,
E-Mail: genussrecht(at)agravis.de
Bernd Homann
AGRAVIS Raiffeisen AG
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