(ots) - Beim Schutz ihrer Beschäftigten vor ultravioletter
Sonnenstrahlung sollten Arbeitgeber zunächst auf technische und
organisatorische Maßnahmen zurückgreifen. Erst wenn deren Potenzial
ausgeschöpft ist, kommen persönliche Schutzmaßnahmen in Betracht.
Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in einem
aktuellen Positionspapier zur "Prävention von Gesundheitsschäden
durch solare Exposition" hin.
Unternehmen, deren Beschäftigte häufig im Freien arbeiten, müssen
die Gefährdungen durch UV-Strahlung in der Gefährdungsbeurteilung
berücksichtigen. Die Präventionsdienste der gesetzlichen
Unfallversicherung unterstützen bei der Auswahl geeigneter
Schutzmaßnahmen.
UV-Strahlung kann die Haut sowie die Augen schädigen und unter
anderem Hautkrebs entstehen lassen. Beschäftigte, die viele Jahre im
Freien arbeiten - zum Beispiel am Bau und in der Landwirtschaft -
können je nach Witterung und Jahreszeit UV-Strahlung in
beträchtlichem Maß ausgesetzt sein. "Heller Hautkrebs", sog.
aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome, kann daher unter
bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden.
"Auch bei der Prävention von Gesundheitsschäden durch UV-Strahlung
sollten Arbeitgeber das bewährte T-O-P-Prinzip anwenden", erklärt Dr.
Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung. Das Prinzip besage, dass technische
Maßnahmen, zum Beispiel Sonnensegel, und organisatorische Maßnahmen,
zum Beispiel Verlagerung der Arbeitsabläufe in die frühen Morgen-
oder Abendstunden, persönlichen Schutzmaßnahmen wie körperbedeckender
Kleidung und Sonnenschutzmittel vorzuziehen seien. "Welche
Möglichkeiten bestehen, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Beratung
hierzu erhalten Betriebe bei ihrer Berufsgenossenschaft oder
Unfallkasse."
Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung sowie
weitere Informationen zur Prävention von Gesundheitsschäden durch
UV-Strahlung gibt es im Internet unter www.dguv.de, Webcode:
d1073124.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
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