PresseKat - Tachomanipulation unterbinden - Neue Datenbank schützt vor Tachobetrug (FOTO)

Tachomanipulation unterbinden - Neue Datenbank schützt vor Tachobetrug (FOTO)

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(ots) -
Ein Gebrauchtwagen mit geringem Tachostand zum Schnäppchenpreis?
Vorsicht - das klingt nach Tachobetrug. Die neue Tacho-Datenbank der
Initiative gegen Tachomanipulation schützt Verbraucher künftig gegen
kriminell geschönte Kilometerzähler. "Was in anderen EU-Ländern schon
längst erfolgreich funktioniert, ist nun auch in Deutschland
möglich", sagt Wolfram Stein von der Initiative. "Die Dokumentation
der KM-Stand-Historie ist in einer für jedermann zugänglichen
Datenbank abrufbar", so Stein weiter.

Die Problematik ist nicht neu: Die Polizei schätzt, dass die
Laufleistung jedes dritten Gebrauchtwagens zurückgedreht wurde,
wodurch ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund sechs Milliarden
Euro im Jahr entsteht. "Derzeit werden in Deutschland und auf
EU-Ebene gesetzliche Rahmenbedingungen vorangetrieben, um Tachobetrug
künftig einzudämmen", sagt Stein.

Tachobetrug ist kein Kavaliersdelikt

In Deutschland wird die kriminelle Verjüngung von Tachoständen mit
einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Da der Nachweis
aufwendig und kostenintensiv ist, kommt es de facto so gut wie nie
zu einer Strafverfolgung. Im Gegenteil: Der Betrug ist professionell
organisiert. Wer seinen Kilometerstand in der eigenen Garage nicht
selbst frisiert, kann auf zwielichtige Dienstleister zurückgreifen,
die für wenig Aufwand Laufleistungen mit legal erworbenen Geräten für
rund 150 Euro zurückdrehen.

Ãœber den Onboard-Diagnose-Stecker wird die Apparatur mit dem
Fahrzeug verbunden. Innerhalb weniger Minuten werden Marke, Modell
und Baujahr angegeben und schon kann der gewünschte Kilometerstand
eingetragen werden und der Tacho läuft rückwärts. Neu auf dem
Manipulationsmarkt ist die Möglichkeit der permanenten Manipulation.
Hier stellt der Fahrer während der Fahrt die Funktion des




Kilometerzählers mithilfe einer Smartphone App ab, sodass sich die
gefahrene Strecke nicht auf den Zähler niederschlägt.

So funktioniert die Tacho-Datenbank

Die Online-Plattform der Initiative gegen Tachomanipulation
ermöglicht Kfz-Betrieben und sonstigen autorisierten Partnern,
Kilometerstände von Fahrzeugen über die Fahrzeugidentifikationsnummer
(FIN) in einer neutralen Datenbank abzuspeichern. Halter können die
Daten kostenlos eintragen lassen und Fahrzeug-Lebensläufe jederzeit
einfach und bequem über das Internet abrufen. Die Voraussetzung für
den Abruf ist immer die vorliegende Erlaubnis des Halters, daher muss
er einmalig einen Autorisierungsprozess durchführen, der für die Zeit
seiner Halterschaft gilt.

Die Datenbanklösung ermöglicht den unproblematischen Nachweis der
KM-Stände durch einfaches Abfragen der Informationen über das
Internet. Die zugrunde liegende Datenbank-Software ist vom TÃœV
Rheinland geprüft und abgenommen und entspricht dem deutschen
Datenschutzgesetz.

ACV warnt Verbraucher vor gravierendem Sicherheitsrisiko

Neben dem Staat und Versicherungen, sind es in erster Linie
Verbraucher, die durch Tacho-Trickserei zu den Geschädigten gehören.
Es handelt sich dabei nicht nur um einen Betrug am tatsächlichen
Kaufpreis eines Gebrauchtwagens, sondern vielmehr um eine
Sicherheitsfrage, da durch externe Zugriffe in das System
Wartungsarbeiten und Werkstattintervalle in gefährliche Längen
gestreckt werden. Folglich werden sicherheitsrelevante, verbaute
Komponenten unregelmäßig vom Fachmann auf ihre Funktionalität
überprüft werden.

Der ACV Automobil-Club Verkehr fordert von der Automobilindustrie
die Sicherheitsanforderungen, die vor externen Manipulationen
schützen, drastisch zu erhöhen: "Die Fahrzeuge sind derzeit ab Werk
bereits unzureichend vor Tachobetrug geschützt", warnt Lars Wagener,
Vorsitzender der Geschäftsleitung des ACV Automobil-Club Verkehr.
"Gleichzeitig ist die Tacho-Datenbank in Form einer zentralen
Dokumentationsstelle für Kilometerstände ein wichtiger Baustein im
Kampf gegen Tachobetrug", sagt Wagener. Unsere europäischen
Nachbarländer machen es vor: Durch die ständige
Kilometerstanderfassung bei Wartungs- und Reparaturmaßnahmen in eine
unabhängige Datenbank, haben sich die externen Zugriffe zum Beispiel
in Belgien auf ein Geringstmaß reduziert.

Wie können sich Verbraucher gegen Tachomanipulation schützen?

Derzeit ist ein Nachweis über verjüngte Tachostände beim
Gebrauchtwagenkauf schwierig, Sachverständigen fehlen notwedige
Diagnosemittel, um den Betrug nachweisen zu können. Die
Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung gibt Aufschluss über
den Kilometerstand zum Zeitpunkt der HU und durch vergangene
Prüfbescheinigungen kann die Laufleistung zurückverfolgt werden.
Zudem gibt der Verschleiß an Autositzen, Schaltknüppeln und Pedalen
Rückschlüsse auf das Alter des Fahrzeugs. Bei modernen Fahrzeugen ist
diese Art der Alterbestimmung jedoch fast unmöglich, warnt der ACV.

Der Tacho-Spion identifiziert tatsächliche Laufleistung per
Ultraschall

Michael Schmutzenhofer hat die Technik, mit der die Industrie
bereits seit Jahrzehnten Fehlerquellen diagnostiziert, auf das Auto
übertragen. Mithilfe des Tacho-Spions können Motor und
Lagerverschleiß analysiert werden. "Genauso, wie die Stimme oder der
Fingerabdruck immer einem konkreten Menschen zugeordnet werden kann,
ist das nun auch bei Motoren möglich", erklärt Schmutzenhofer vom
Tacho-Spion. "Denn jeder Motor hat seine eigene, unverwechselbare
"Stimme". Diese verändert sich aber im Laufe seines "Lebens" und ist
abhängig vom Grad des Verschleißes und der Abnutzung", so
Schmutzenhofer weiter.

Durch die Messung von Ultraschall, die der Motor im Betrieb
erzeugt, werden Fehlerquellen identifiziert, die weder zu sehen noch
mit eigenen Ohren zu hören sind. Aus den gemessenen Geräuschen in
Verbindung mit dem Stand des Tachometers hat der Tacho-Spion eine
Referenz-Datenbank geschaffen, mit der man neu gemessene
Motorengeräusche vergleichen kann. Eine spezielle Software berechnet
daraus den Verschleißgrad. Die technische Lösung des Tacho-Spions
wird die Datenbanklösung künftig im Kampf gegen den Tachobetrug
ergänzen.

Die EU fordert die Einführung einer Datenbank zur Identifikation
von unbefugtem Eingreifen. Die EU Richtlinie 2045/14 gilt für
Prüfgesellschaften und muss spätestens mit dem 20.05.2017 binnen
eines Jahres durch "Erlass einer nationalen Rechtsvorschrift"
umgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.gegentachomanipulation.de



Pressekontakt:
Annabel Brückmann
Pressesprecherin

ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21
50668 Köln
www.acv.de brueckmann(at)acv.de

T: 0221.91 26 91-58
F: 0221.91 26 91-26

Amtsgericht Köln - VR 4166


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Datum: 09.07.2015 - 11:00 Uhr
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