(ots) - Wichtige Impulse für anstehende EU-Gesetzgebung
Das Europäische Parlament hat heute den Bericht zur Umsetzung der
Urheberrechts-Richtlinie angenommen. Dazu erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco
Wanderwitz, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling:
"Die heute vom Europaparlament angenommene Entschließung gibt
wegweisende Impulse für die EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Sie ist
der erste Schritt, das Urheberrecht auf europäischer Ebene für das
digitale Zeitalter fit zu machen. In wichtigen Punkten wie dem
Geoblocking und der Panoramafreiheit hat das Europaparlament heute
entschieden.
Die Panoramafreiheit bleibt erhalten. Es ist gut, dass auch der
zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger dies heute bestätigt hat.
Wir bestärken Kommissar Oettinger in seiner Einschätzung, dass die
Diskussion um die Panoramafreiheit einem Missverständnis im
Rechtsausschuss des Europaparlaments zugrunde lag.
Die Forderung des Europaparlaments, eine bessere Portabilität
legaler Inhalte innerhalb der EU zu ermöglichen, unterstützen wir.
Gleichzeitig stimmen wir mit der Meinung überein, dass
Gebietslizenzen für Filmproduktionen wie für den Sportbereich eine
große Bedeutung haben. Das Territorialitätsprinzip ist für die
vielfältige Kulturlandschaft der Europäischen Union unerlässlich.
Deutlich kam in der Parlamentsdebatte zum Ausdruck, dass am Ende
ein vernünftiger Ausgleich zwischen allen berechtigten Interessen von
Rechteinhabern, Urhebern, Verwertern und Verbrauchern gegeben sein
muss. Das ist nun der Maßstab für die anstehenden Gesetzesinitiativen
der Kommission."
Hintergrund
Die Entschließung des Europaparlaments ist nicht bindend, gibt der
Kommission jedoch Empfehlungen für die Vorlage einer neuen
EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Die Kommission plant, ihre
Vorschläge zum Jahresende vorzulegen.
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