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Wer in den Urlaub fährt, will ankommen und zwar möglichst schnell.
Also freie Fahrt für freie Bürger? Immerhin gibt es viele deutsche
Autobahnen, auf denen kein Schild vorschreibt, wie schnell man fahren
darf. Doch einfach Gas zu geben, birgt durchaus Tücken. Wie die
HUK-COBURG mitteilt, gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen
Straßen eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Wer
deutlich schneller fährt, begeht zwar weder eine Straftat noch eine
Ordnungswidrigkeit. Doch passiert ein Unfall, muss der Fahrer meist
mit einer Mitschuld von etwa 30 Prozent rechnen, denn aufgrund der
hohen Geschwindigkeit erhöht sich die vom Auto ausgehende
Betriebsgefahr.
Wer muss was beweisen? Der Autofahrer, den sich die Rechtsprechung
wünscht, hält sich an die Richtgeschwindigkeit. Dies gilt besonders
für Nachtfahrten. Fährt jemand schneller und es kommt zum Unfall,
liegt die Beweislast beim Schnellfahrer: Er muss beweisen, dass die
Karambolage auch passiert wäre, wenn er sich an die
Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Kann er das nicht, trifft ihn
nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld.
Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dann keine Rolle mehr. Bei
Autobahn-Unfällen, die sich beim Wechseln von der rechten auf die
linke Fahrspur ereignen, ist die Richtgeschwindigkeit besonders oft
ein Thema.
Pressekontakt:
Karin Benning
Telefon (09561)96-2084
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de