(ots) - Der Bundesrat beschloss heute das "Gesetz über die
Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für
Menschenrechte (DIMRG)". Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 18.
Juni mit den Stimmen aller Fraktionen die gesetzliche Grundlage für
das Deutsche Institut für Menschenrechte verabschiedet.
Hierzu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts
für Menschenrechte:
"Mit ihren Voten bekennen sich Bundesrat und Bundestag in
eindrucksvoller Weise zu Deutschlands Nationaler
Menschenrechtsinstitution. Sie bekräftigen, dass auch ein
entwickelter Rechtsstaat eine unabhängige Institution braucht, die im
politischen Prozess auf eine Beachtung der Menschenrechte hinwirkt.
Durch das Gesetz wird der Bundestag zum Garanten der Unabhängigkeit
des Instituts. Das Vertrauen dieser beiden Verfassungsorgane in die
Arbeit des Instituts und die breite Unterstützung durch die
Zivilgesellschaft, die das Institut im Gesetzgebungsverfahren
erfahren hat, sind uns Ansporn für unsere weitere Arbeit zur
Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland und durch
Deutschland."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf der Grundlage
eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7.
Dezember 2000 (BT-Drucksache14/4801) in der Rechtsform eines
eingetragenen Vereins bereits am 8. März 2001gegründet. Es basiert
auf den "Pariser Prinzipien" der Vereinten Nationen (VN) aus dem Jahr
1993, die den Staaten die Errichtung Nationaler
Menschenrechtsinstitutionen empfehlen. Das Deutsche Institut für
Menschenrechte e.V. ist eine Nationale Menschenrechtsinstitution und
unterliegt als solche einem internationalen Akkreditierungsverfahren,
mittels dessen das International Coordinating Committee (ICC) die
Einhaltung der "Pariser Prinzipien" überwacht.
Dem Deutschen Institut für Menschenrechte ist im Rahmen dieser
Akkreditierung bislang der höchste Status zuerkannt (A-Status; als
Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird ein A-, B-oder C-Status
zuerkannt), der eine Mitwirkung bei den Vereinten Nationen
ermöglicht. Zum Erhalt seines A-Status' muss das Institut jedoch eine
gesetzliche Grundlage vorweisen können. Das Gesetz zielt deshalb
darauf ab, das Deutsche Institut für Menschenrechte e.V. in Einklang
mit den "Pariser Prinzipien" auf eine gesetzliche Grundlage zu
stellen. Im Herbst 2015 steht eine Überprüfung der Akkreditierung an.
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