Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Leipzig - vom 10. Juli 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehldiagnostizierte komplizierte dislozierte Radiusfraktur links, LG Leipzig, Az.: 07 O 412/14
Chronologie:
Der Kläger erlitt anlässlich eines Fahrradsturzes eine Radiusfraktur des linken Handgelenks. Er begab sich in die Behandlung bei der Beklagten, die eine Röntgenaufnahme für nicht erforderlich erachtete. Erst später stellte sich die Fraktur heraus. Aufgrund der Fehldiagnose kam es zu einer verspäteten Behandlung und einer Frakturheilung in Fehlstellung.
Verfahren:
Das Landgericht Leipzig hat ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Der Sachverständige bestätigte, dass der Kläger in der Einrichtung der Beklagten nicht lege artis behandelt worden war. Daraufhin verurteilte das Gericht die Beklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in vierstelliger Höhe und stellte darüber hinaus fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus den zugesprochenen Feststellungsanträgen wird der Kläger nunmehr versuchen, mit der Beklagtenseite eine vergleichsweise außergerichtliche Klärung zu erzielen. Scheitern die Verhandlungen jedoch, wird ein Folgeprozess vor demselben Gericht notwendig, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin