Vorsicht ist geboten bei der Weitergabe von persönlichen Daten im Internet! Es besteht immer noch Handlungsbedarf in vertrauensbildende Maßnahmen zur Achtung der Privatsphäre von Verbrauchern.
(firmenpresse) - Wer wurde nicht schon von zahllosen unerwünschten Werbebriefen, E-Mails und Telefonanrufen heimgesucht. Ursache dafür ist häufig die Weitergabe von persönlichen Daten, die von Verbrauchern über Gewinnspiele, Kontaktformulare und Anfragen zu Waren und Leistungen bekannt gegeben wurden . Der Schutz von personenbezogenen Daten und somit der Privatsphäre der Verbraucher gehört heute zu den wichtigsten vertrauensbildenden Maßnahmen im Internet. Ein wesentlicher Schritt zu dieser Vertrauensbildung ist dabei insbesondere eine sogenannte Online-Datenschutzerklärung durch den Betreiber einer kommerziellen Website, also eine umfassende Information für die Online-Nutzer über die Behandlung ihrer persönlichen Daten, d.h. deren Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung. Auf der Mehrzahl von kommerziellen Internetauftritten findet man mittlerweile umfassende Ausführungen der jeweiligen Betreiber zur Achtung der Privatsphäre und zum Datenschutz, wie Sie beispielsweise auch der österreichische Handelsverband in seiner Richtlinie vorsieht.
In einzelnen Fällen findet der Verbraucher allerdings immer noch keine Informationen über den Umgang mit seinen persönlichen Daten durch die Betreiber. Über Online-Formulare werden Namen, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail Adressen der Verbraucher abgefragt. Über die weitere Verarbeitung und Verwendung dieser Daten geben die Betreiber allerdings keine Auskunft. So wie beispielsweise auf der Website eines Wiener Immobilienvermittler, wo der Verbraucher dann im Kleingedruckten den versteckten Hinweis findet, dass die Datenbanken im Eigentum eines Dritten stehen. Oder bei einem Grazer Unternehmen, wo die über Kontaktformulare gewonnenen Daten zur Geschäftsanbahnung genutzt werden.
Auch auf die Sicherheit der Datenüberztagung selbst und die Art und Weise, wie sich der Betreiber authentifiziert (z.B. im Online-Impressum) sollte ein Augenmerk gelegt werden.
Als wirksamer Schutz gegen die unerwünschte Flut von Werbezusendungen und Kontaktaufnahmen ist es für den Verbraucher in jedem Fall empfehlenswert, vor der Angabe irgendwelcher persönlichen Daten auf den zahllosen Formularen im Internet zunächst einmal kritisch zu prüfen, von wem und wie seine Daten tatsächlich verarbeitet und verwendet werden. Eine Online-Erklärung des Betreibers zur Achtung der Privatsphäre und zum Datenschutz – sofern vorhanden - ist dafür sicher eine gute Grundlage. Und im Zweifelsfall ist es immer noch ratsam, an einem verlockenden Gewinnspiel nicht teilzunehmen, ein interessantes Angebot nicht anzufordern und auf eine Kontaktaufnahme zu Anbietern von sonst attraktiver Waren und Dienstleistungen ganz zu verzichten.
Das Beratungs- und Softwarehaus ATech Application und Technology Consulting GmbH wurde 2001 in Stuttgart gegründet. Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit sind u.a. die Realisierung von Internet-Auftritten und E-Commerce-Lösungen. Zu den Kunden von ATech-Consulting zählen u.a. „Das erste virtuelle Möbel Outlet“, BAWAG/P.S.K., Credit Suisse, deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK), irische Handelskammer (Enterprise Ireland), FZ Möbel, Zimmel KG und Raiffeisen Informatik.
Peter J. Abel
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