(firmenpresse) - 14. Juli 2015. Das Hartz-IV-Gesetz wurde vor gut zehn Jahren geschaffen, um Betroffene zu fördern und zu fordern. Wer sich dieser Förderung und Forderung nicht unterwirft, wird sanktioniert. FĂŒr Uwe Hoffmann, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD), sind Sanktionen verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf das Existenzminimum brechen.
In den vergangenen sieben Jahren haben Hartz-IV-Bezieher durch LeistungskĂŒrzungen (Sanktionen) rund 1,5 Milliarden Euro eingebĂŒĂt, so die Bundesagentur fĂŒr Arbeit. Das macht 107 Euro pro Betroffenem. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Urteils des Sozialgerichts Gotha sich bald mit der Frage beschĂ€ftigen muss, ob Sanktionen verfassungsrechtlich vertretbar sind, diskutieren Politiker weiterhin ĂŒber diese Zwangsförderung. "Der Strafkatalog fĂŒr Ungehorsame", so Uwe Hoffmann vom DSD (www.mehr-hartz4.net), "ist fĂŒr mich ein Mittel, um Langzeitarbeitslose zu MaĂnahmen und BeschĂ€ftigungen zu zwingen, die fĂŒr deren berufliche Aussichten meist nutzlos sind." Gerade wenn die Sanktionen die KĂŒrzung von MietkostenzuschĂŒssen betreffen, werden gerade junge Menschen in die Obdachlosigkeit gedrĂ€ngt und vom Arbeitsmarkt noch weiter entfernt.
"Man muss feststellen, dass gerade junge sanktionierte Hartz-IV-EmpfĂ€nger bei den Jobcentern gar nicht mehr vorstellig werden und versuchen sich auf eigene Faust durchzuschlagen", so der ehrenamtliche GeschĂ€ftsfĂŒhrer. SozialverbĂ€nde schĂ€tzen, dass rund 20.000 junge Menschen aus der Betreuung von Jobcenter und Jugendamt herausgefallen sind. Das sei ein Armutszeugnis fĂŒr unseren Sozialstaat: "Das ist gerade so, also ob sie die Verpflegung ihrer Kinder an deren Schulnoten festmachen", sagt Hoffmann.
Der DSD, der sich auf seiner extra eingerichteten Seite www.mehr-hartz4.net intensiv fĂŒr Hartz-IV-EmpfĂ€nger einsetzt, empfiehlt deshalb, jeden Bescheid und jede Sanktion ĂŒberprĂŒfen zu lassen. "FĂŒr Hartz-IV-EmpfĂ€nger entstehen dabei keine Kosten", so Hoffmann. Die Bilanz der Vereinsarbeit zeige, dass sich dieses Vorgehen in den meisten FĂ€llen in bare MĂŒnze auszahlt.
Weiter Informationen unter www.mehr-hartz4.net oder unter www.gegendiskriminierung.de
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich fĂŒr Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fĂŒhlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen GrĂŒnden oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrĂ€ngt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-EmpfÀnger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer FÀlle durch spezialisierte AnwÀlte erhalten.
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