(ots) -
Im Umgang mit Lebensmitteln sind die Deutschen verschwenderisch.
Doch nur wenige Lebensmittel, die im Abfall enden, gehören auch
dorthin. "Der Müllberg wäre kleiner, wenn die Verbraucher das
Mindesthaltbarkeitsdatum - kurz MHD - nicht als Wegwerfdatum
missverstehen würden", sagt Melanie Bauermann, Lebensmittel-Expertin
bei TÜV Rheinland. Viele verwechseln den Hinweis "Mindestens haltbar
bis..." mit dem Verbrauchsdatum. Letzteres bezeichnet auf verpacktem
Frischfleisch den Termin, bis wann ein Produkt mikrobiologisch
unbedenklich und ohne gesundheitliches Risiko genießbar ist.
Vieles hält länger
Das MHD ist stattdessen ein gesetzlich vorgeschriebenes
Qualitätsversprechen des Herstellers. "Das MHD gibt an, bis wann der
Verzehr bei korrekter Lagerung ohne wesentliche Qualitätseinbußen bei
Geschmack und Aussehen sowie ohne gesundheitliches Risiko
gewährleistet ist", so Melanie Bauermann. Festgelegt werden
Mindesthaltbarkeitsdaten durch standardisierte mikrobiologische
Untersuchungen und Geschmackstests auch von TÜV Rheinland. Viele
Lebensmittel, vor allem solche mit geringem Wasseranteil, sind nach
Ablauf des MHD aber noch genießbar. Die Europäische Union plant
daher, die Pflichtangabe für trockene Nudeln, Reis, Kaffee, Tee und
Hartkäse zu streichen.
Vorsicht bei Kühlwaren
Bei Kühlwaren wie Wurst, Käse und Milchprodukten bleibt das
Mindesthaltbarkeitsdatum ein wichtiger Richtwert. "Gibt es nach dem
Ablaufdatum Zweifel an der Qualität des Produkts, sollte man es
sicherheitshalber entsorgen", rät die Expertin. Als Beispiel nennt
sie die Speiseeis-Familienpackungen: "Durch das häufige Antauen und
wieder Einfrieren leiden nicht nur Geschmack, Konsistenz und Optik.
Es bilden sich auch Bakterien, die Magen-Darm-Infektionen auslösen
können." Verbraucher sollten Eiscreme nach dem Einkauf kühl
transportieren und nach dem ersten Öffnen möglichst schnell aufessen.
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