PresseKat - CLLB berichtet: Schadensersatzansprüche für Anleihegläubiger der Deikon GmbH?

CLLB berichtet: Schadensersatzansprüche für Anleihegläubiger der Deikon GmbH?

ID: 1238151

(firmenpresse) - Berlin 10.07.2015: Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich verfolgt die Entwicklung bei der Deikon GmbH.
Die Deikon GmbH hat Unternehmensanleihen in Form von Hypothekenanleihen seit Juli 2005 ausgegeben. Die erste Ausgabe erfolgte mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro zur WKN A0EPM0. Am 01.07.2006 erfolgte eine weitere Ausgabe über ein Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro zur WKN A0JQAG und eine letzte Ausgabe erfolgte am 16.11.2006 mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 30 Millionen Euro zur WKN A0KAHL. Die Fälligkeit der ersten Anleihe ist der 30.06.2015 und verstrichen. Die beiden anderen Anleihen sind Mitte nächsten Jahres bzw. Ende nächsten Jahres fällig.
Bereits im Jahr 2010 hatten die Anleihegläubiger auf einen Großteil der ihnen zugesicherten Festzinsen verzichtet, um eine bereits damals drohende Insolvenz abzuwenden. Dies ist augenscheinlich nicht gelungen.
Nach unseren Ermittlungen und einem Informationsschreiben des Insolvenzverwalters gehen dieser und der Treuhänder davon aus, dass „nach Verkauf des Immobilienportfolios und Berücksichtigung einer Verteilung nach einer Objektbezogenheit und eines vereinbarten Verteilungsschlüssels anschließend eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (WKN A0EPM0) und die zweite Anleihe (WKN A0JQAG) entfallenen Erlöse erfolgen kann. Bezüglich der dritten Anleihe (WKN A0KAHL) kann derzeit keine Ausschüttung erfolgen“, da der Insolvenzverwalter ermittelt hat, „dass eine Gesellschafter Anleihestücke dieser Anleihe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehalten hat.“ Sofern dies der Fall ist, so der Insolvenzverwalter weiter, hätte dieser aufgrund seiner Gesellschafterstellung keinen Anspruch auf eine Ausschüttung. Gemäß einer aktuellen Information des Insolvenzverwalters verzögert sich der nächste Sachstandsbericht um sechs bis acht Wochen. Als Begründung wird angegeben, dass für die Anleihegläubiger wichtige Entscheidungen fallen werden. Hierunter fällt auch eine Gerichtsentscheidung im Schadensersatzprozess gegen den früheren Geschäftsführer. Die Kanzlei CLLB wird auch hierüber weiter berichten.




Die Anleihegläubiger sind – trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens – nicht schutzlos, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB. Gerade im Fall eines Insolvenzverfahrens ist es sinnvoll für den Anleger, Ansprüche gegen weitere und vor allem zahlungsfähige Anspruchsgegner zu prüfen um nicht einen vollständigen Zahlungsausfall erleiden zu müssen.
Geprüft werden kann, ob Ansprüche gegen die Anleihevermittler oder –berater insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen, so die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Darüber hinaus bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänder der Hypothekenanleihen. Es ist zu prüfen, ob Mittelfreigaben erfolgten, die von den treuhandvertraglichen Rechten und Pflichten nicht gedeckt waren. Ebenso sind Ansprüche gegen Prospektverantwortliche zu prüfen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwälte Ulrike Pfeifer und Niklas Schluckebier,
Dircksenstraße 47,
10178 Berlin;
Fon: +49 (0)30 288 789 6-0,
Fax: +49 (0)30 288 789 6-20
Mail: kanzlei(at)cllb.de
Web: www.cllb.de



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Datum: 14.07.2015 - 13:50 Uhr
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